Der Zugbegleiter hatte im brandenburgischen Wittstock eine 13-Jährige aus der Bahn gewiesen. Er wurde bereits vom Dienst suspendiert und muss sich nun möglicherweise auch juristisch verantworten.
Neuruppin. "Wir prüfen von Amts wegen, ob wir eine Anzeige stellen", sagte ein Polizeisprecher am Montag in Neuruppin. Unklar sei aber noch, welcher Tatvorwurf infrage komme. Von den Eltern der Schülerin liege keine Anzeige vor, hieß es sowohl bei der Polizei auch als bei der Staatsanwaltschaft in Neuruppin. Aus seiner Sicht gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Bahn wollte nach Angaben eines Sprechers am Montag den vorläufig vom Dienst entbundenen Mitarbeiter zu seinem Verhalten befragen.
Erst im Oktober hatte eine Zugbegleiterin in Mecklenburg- Vorpommern ein zwölfjähriges Mädchen aus einer Regionalbahn bei Bad Doberan aus dem Zug geworfen, weil es keine Fahrkarte und kein Geld hatte. Daraufhin musste das Mädchen mit einem Cello auf dem Rücken fünf Kilometer in der Dunkelheit nach Hause laufen. In diesem Fall wird das Ermittlungsverfahren gegen die Bahnmitarbeiterin eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Rostock am Montag ankündigte. Auch nach der Vernehmung des Kindes gebe es keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. So fehle für eine Nötigung eine Drohung oder die Einwirkung von Gewalt.
Der aktuelle Fall hatte erneut für Wirbel gesorgt. Die Minderjährige musste aus dem Regionalzug am Mittwoch aussteigen, weil sie weder Fahrkarte, Geld und Handy für einen Anruf zu Hause hatte. Der Schaffner hatte sich auch nicht von den Tränen des Mädchens erweichen lassen. Ein hilfsbereiter Taxifahrer brachte das Mädchen schließlich in seinen Heimatort Neuruppin. Bereits im Oktober hatte eine Schaffnerin in Mecklenburg-Vorpommern ein Mädchen aus ähnlichen Gründen aus dem Zug gesetzt. Der Fahrgastverband "Pro Bahn" kritisierte den erneuten Rauswurf scharf.
Über Ergebnisse der Befragung des Bahnmitarbeiters war zunächst nichts bekannt. Laut Bahn dürfen Minderjährige nicht zum Aussteigen aus dem Zug gezwungen werden. Kinder ohne Begleitperson seien Schutzbefohlene des Zugbegleiters. Die Bahn habe sich bei der Familie entschuldigt. Das Thema soll nun auch bei Fortbildungsveranstaltungen für Bahnmitarbeiter behandelt werden. Dem Schaffner drohten möglicherweise interne Sanktionen, hieß es. Zu einer Wiedergutmachung für das Mädchen machte der Bahnsprecher am Montag keine Angaben.