Ahrensburg. Auch Sportverbände und bestimmte Sportschulen können Förderung beim Innenministerium beantragen. Berechtigung muss nachgewiesen werden.

Die Hilfe für den Sport in Schleswig-Holstein wird fortgesetzt. Die Landesregierung unterstützt die Sportvereine in der Corona-Pandemie mit weiteren 2,5 Millionen Euro Soforthilfe. Sportvereine und -verbände sowie überregional bedeutsame Sportschulen, denen etwa Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren weggebrochen sind, können vom 4. Januar bis zum 26. Februar 2021 eine Förderung beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung beantragen.

Die Soforthilfe kann vom 4. Januar an beantragt werden

„Wir haben immer deutlich gemacht, dass die Sportvereine und-verbände für uns eine überragende gesellschaftliche Bedeutung haben. Der gesamte Sportbereich leidet natürlich, wie viele andere Bereiche auch, sehr stark unter den Folgen der Corona-Pandemie. Deshalb haben wir unser Soforthilfeprogramm aus dem Frühjahr noch einmal aufgelegt. Ich freue mich, dass wir allen Verantwortlichen jetzt die konkreten Vorgaben an die Hand geben können“, erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Bei der Soforthilfe handelt sich um einen Zuschuss. Antragstellende Vereine müssen nachweisen, dass die Einnahmenausfälle oder nicht gedeckten Kosten in Zusammenhang mit der Corona Pandemie entstanden sind. Die Anträge müssen beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Trotz der Bezeichnung Soforthilfe – sofort gibt es das Geld nicht. Die Anträge werden erst nach dem 26. Februar 2021 bearbeitet.

Die Antragsformulare stehen im Internet zur Verfügung

Für den Fall, dass das geprüfte Antragsvolumen das zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumen übersteigt, wird die Soforthilfe dann gleichmäßig entsprechend gekürzt. Antragsformulare sind im Internet auf www.schleswig-holstein.de zu finden.