Reinbek. Mann tauscht mit angeblich Zwölfjähriger sexuelle Chatnachrichten aus. Was er nicht weiß: Es handelt sich um verdeckte Ermittlerin.
Vor dem Amtsgericht Reinbek ist ein 33-Jähriger wegen des versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig gesprochen worden. Der Reinbeker hatte über die Online-Plattform Knuddels Kontakt zu einem vermeintlich zwölf Jahre alten Mädchen aufgenommen und ihm Nachrichten mit sexuellem Inhalt geschickt. Was der 33-Jährige nicht ahnte: Bei dem Mädchen handelte es sich in Wirklichkeit um eine verdeckte Ermittlerin des Landeskriminalamtes (LKA) Nordrhein-Westfalen.
Zu dem Chat soll es laut Staatsanwaltschaft am 15. Februar 2022 gekommen sein. Der Reinbeker hatte die vermeintlich Zwölfjährige demnach über die Chatfunktion der Plattform angeschrieben. Später schickte der Mann seiner Chatpartnerin auch ein Foto seines entblößten Penis.
Prozess in Reinbek: Pädophiler fällt auf verdeckte Ermittlerin des LKA rein
Das angebliche Alter des Mädchens war dem 33-Jährigen dabei bekannt. Ein Protokoll des Chats belegt, dass er sich danach gleich zu Beginn erkundigt hatte. Dabei tat der Reinbeker auch kund, sich explizit vom jungen Alter der Chatpartnerin angezogen zu fühlen. Später sollen beide den Kontakt über den Messengerdienst Whatsapp fortgesetzt haben.
Die LKA-Beamtin leitete anschließend ein Ermittlungsverfahren ein. Am 4. Mai 2022 durchsuchten Polizeibeamte die Wohnung des Mannes in Reinbek und stellten zwei Smartphones sicher, auf denen jedoch keine weiteren belastenden Inhalte gefunden werden konnten.
Der 33-Jährige zeigt sich vor Gericht einsichtig
Vor Gericht zeigte sich der 33-Jährige einsichtig. Gleich zu Beginn räumte er die Tat ein. „Es war eine Dummheit und die muss bestraft werden“, sagte er. Die Plattform Knuddels habe er gesperrt, sei inzwischen mit seiner Partnerin verlobt, die er bald heiraten wolle. Gleichzeitig bestritt der Reinbeker, sich zu Kindern hingezogen zu fühlen. „Ich hatte zu dem Zeitpunkt psychische Probleme“, sagte er.
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Das wollte Richterin Silke Lindberg zwar nicht in Abrede stellen, wies aber darauf hin, dass der 33-Jährige 2019 schon einmal wegen eines ähnlichen Falls vor Gericht gestanden habe. „Damals wollten Sie sich mit einem 13 Jahre alten Mädchen treffen“, erinnerte Lindberg. Zu einer Verurteilung kam es nicht, weil es sich bei der Chatpartnerin in Wirklichkeit um einen erwachsenen Mann handelte.
Internetplattform Knuddels steht seit Jahren in der Kritik
Bis zu einer Gesetzesänderung im Januar 2020 war der Versuch einer Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern über das Internet, das sogenannte Cyber-Grooming, nicht strafbar, wenn es sich bei den Chatpartnern nicht wirklich um Kinder handelt. Seitdem können auch Personen belangt werden, die in dem Glauben handeln, auf ein Kind einzuwirken. Erst dadurch wurden verdeckte Ermittlungen wie in dem Reinbeker Fall möglich.
Die Internetplattform Knuddels, die 1999 von den Karlsruher Informatikstudenten Holger Kujath und Mathias Retzlaff gegründet wurde, steht seit Jahren wegen ihres Missbrauchspotenzials in der Kritik, insbesondere weil die Täter anonym agieren können. Wiederholt gelangte Knuddels im Zusammenhang mit versuchtem Missbrauch von Minderjährigen in die Schlagzeilen.
Richterin fällt ein mildes Urteil: „Letzte Warnung“
Im Reinbeker Fall kam der Angeklagte mit einer milden Strafe davon: vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete das Urteil. Außerdem muss sich der 33-Jährige sechs Monate lang einer Sexualtherapie unterziehen und dem Gericht darüber Nachweise erbringen. Richterin Lindberg wies darauf hin, dass sich der Angeklagte einsichtig gezeigt habe, nicht vorbestraft sei und in gesicherten sozialen Verhältnissen lebe. „Dieses Urteil ist eine letzte Warnung, dass dieses Verhalten enden muss“, sagte sie an den 33-Jährigen gewandt.