Glinde. 30-Jähriger soll ehemaligen Lebensgefährtin trotz Annäherungsverbots verfolgt haben. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Weil er an einem warmen Sommertag im vergangenen Jahr das Auto seiner Ex-Freundin in Glinde angezündet haben soll, steht jetzt ein 30-Jähriger vor dem Schöffengericht Lübeck. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten neben der Brandstiftung auch vor, zweimal gegen eine gerichtlichen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen zu haben. Die ehemalige Lebensgefährtin hatte das sogenannte Annäherungsverbot erwirkt.

Trotzdem soll der Mann am Dienstag, 2. August, und am Mittwoch, 24. August, im Schlehenweg aufgetaucht sein, wo die Frau wohnte. Er habe auch versucht, Kontakt aufzunehmen. Am späten Abend des 24. August ging dann das Auto der Glinderin in Flammen auf.

Glinder Feuerwehr wurde um 23.14 Uhr alarmiert

Der Alarm erreichte die Freiwillige Feuerwehr um 23.14 Uhr. Als die Helfer eintrafen, brannte der Ford Focus im Motor- und Innenraum. Die Feuerwehrleute löschten die Flammen mit Wasser und Schaum. Das Auto hatte nur noch Schrottwert. Ein neben dem Ford abgestellter VW Golf wurde durch die starke Hitzeentwicklung ebenfalls beschädigt.

Der Angeklagte konnte noch in der Brandnacht im Schlehenweg festgenommen werden. Laut Polizei hatte es wegen des Annäherungsverbots zuvor bereits mehrere Einsätze gegeben. Zeugen hatten offensichtlich Hinweise auf den Täter geben können. Unter anderem war ein Mann mit einem Hund gebeten worden, sich zu melden.

Der Angeklagte hatte damals keinen festen Wohnsitz

Auch weil der Verdächtige keinen festen Wohnsitz hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Lübeck eine Vorführung beim Amtsgericht Lübeck. Der Richter erließ Haftbefehl, und der mutmaßliche Täter kam in Untersuchungshaft.

Prozess wegen Brandstiftung und anderem Do 16.2., 9 Uhr, Schöffengericht Lübeck, Außenstelle Am Waldsaum, Volksfestplatz