Aumühle. Gemeinde muss sich zu Fällungen rund um die Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule äußern. Anwohner hatten sich beschwert.

Bis zum Ende dieser Woche hat die Gemeinde Aumühle eine Verlängerung erhalten, sich zu den Vorwürfen von vermeintlich illegalen Fällungen rund um die Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule zu äußern. Wie berichtet, hatte die Untere Forstbehörde die Fällarbeiten nach einer Anwohnerbeschwerde geprüft. Äußern muss sich die Gemeinde nun zu den Vorwürfen, es sei auf 2000 Quadratmetern ein unrechtmäßiger Kahlschlag erfolgt. Zudem seien Ausweisungen des B-Planes nicht berücksichtigt worden.

Illegale Baumfällungen in Aumühle? Gemeinde muss Stellung beziehen

Ein Ergebnis kann die Untere Forstbehörde noch nicht in Aussicht stellen. Der Pressesprecher der Behörde, Martin Schmidt, erklärt: „Die Argumente der Gemeinde und die angeforderten Unterlagen sind vorab zu sichten und zu prüfen. Im Verfahren wurden auch die Untere Naturschutzbehörde und die Denkmalschutzbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg informiert, auch diese Stellungnahmen sind abzuwarten.“

Die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg ist involviert, da die Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule sowie ein Teil des Baumbestandes auf dem Areal unter Denkmalschutz stehen. Wie Bürgermeister Knut Suhk (Grüne) auf Nachfrage am Donnerstag erklärt, wird die Stellungnahme der Gemeinde gerade erarbeitet.