Reinbek. Stadtverordnete fassen Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan und verhängen eine Veränderungssperre. Weitere Stadtteile sollen folgen.
Die Anwohner der Schützenstraße hätten sich das wohl schon früher gewünscht: Die Stadtverordneten haben jetzt einstimmig einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für Prahlsdorf gefasst und gleichzeitig eine Veränderungssperre verhängt. Weitere Reinbeker Stadtteile sollen folgen. Dass die Anwohner über die Entwicklung in ihrem Stadtteil besorgt sind, wurde in der Einwohnerfragestunde erneut klar: Angelika Bengelsdorf, Anwohnerin der Schützenstraße, fürchtet mittlerweile, dass auch im Norden ihres Hauses gebaut werden könnte. „Im Süden haben wir jetzt schon diesen Klotz. Wir empfinden das als Zumutung“, erklärte die Reinbekerin.
Der Charakter der Stadtviertel soll erhalten bleiben
Bislang gibt es für Prahlsdorf keinen Bebauungsplan mit detaillierten Festschreibungen. Neubauten müssen sich daher lediglich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen – ein dehnbarer Begriff, der häufig auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Reinbeks Politiker wollen Kontrolle über die Stadtentwicklung haben. Der Charakter von Stadtvierteln wie Prahlsdorf, Hinschendorf, dem Villenviertel um Sophien- und Waldstraße sowie Kückallee, von Ohe, Teilen von Neuschönningstedt sowie dem Gebiet Großer Scharnhorst soll erhalten bleiben. Das geht nur mit – teuren – Bebauungsplänen. „Angesichts des finanziellen und personellen Aufwandes ist dieses Vorhaben sehr ambitioniert“, sagte Bürgermeister Björn Warmer.
Der B-Plan 108 für Prahlsdorf soll die Art und das Maß der baulichen Nutzung festsetzen. Er wird die zulässige Geschossigkeit sowie die Gebäudehöhe begrenzen, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl an Stellplätzen je Wohnung und die Zahl der Wohnungen je Gebäude festlegen. Außerdem zielt er auf den Erhalt ökologischer Flächen sowie schützenswerten Baumbestandes ab. Mindestens die Hälfte der Grundstücksflächen sollen unversiegelt bleiben.
Stadt ist verpflichtet, Nachverdichtung zu ermöglichen
„Das darf aber keine Verhinderungspolitik sein“, mahnte Warmer. „Der Planungsprozess wird damit zu tun haben, dass wir in Baurecht eingreifen, auch einschränkend. Das ergibt eine Reihe von Konfliktpotenzialen.“ Denn die Stadt sei rechtlich verpflichtet, Nachverdichtung zu ermöglichen.
Kritiker fürchten, dass Reinbek gegenüber Grundstückseigentümern wegen Bauverzögerungen durch die Veränderungssperre schadenersatzpflichtig wird. Auch die Verwaltung hatte davor gewarnt. Die Veränderungssperre wirkt zwei Jahre und kann zweimal für ein Jahr verlängert werden – wenn sie hinreichend begründet ist. Die Politik nimmt das Risiko in Kauf. „Für uns ist es ganz wichtig, geordnete Verhältnisse zu schaffen, um Prahlsdorfs Charakter zu bewahren“, betonte Günter Herder-Alpen, Fraktionschef der Grünen.