Ahrensburg/Kiel. Warum die Landesbauordnungen nach Ansicht des FDP-Landtagsabgeordneten aus Ahrensburg harmonisiert werden sollten.
Bernd Buchholz hat die Landesregierung in Kiel aufgefordert, gemeinsam mit anderen norddeutschen Bundesländern eine Arbeitsgruppe zur Harmonisierung der Landesbauordnungen einzusetzen. „Das würde gerade in der Metropolregion Hamburg für Bauunternehmen, Bauträger und Bauherren eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung bedeuten“, ist der ehemalige Wirtschaftsminister Schleswig-Holsteins und jetzige FDP-Landtagsabgeordnete aus Ahrensburg überzeugt. Angesichts der enormen Herausforderungen im Wohnungsbau und der Umsetzung von Infrastrukturprojekten sei dieser Schritt längst überfällig.
Die weitgehende Harmonisierung der Landesbauordnungen entlang der Musterbauordnung werde zwar seit Jahren thematisiert, aber bislang nicht konsequent genug umgesetzt. „Die hamburgische Bauordnung und die Landesbauordnung Schleswig-Holsteins wurden zwar bereits an die Musterbauordnung angeglichen, allerdings bestehen neben landestypischen Besonderheiten weiterhin erhebliche Unterschiede, ohne erkennbare Notwendigkeit“, so der Stormarner Freidemokrat.
Garagenbau ist unterschiedlich geregelt
So gebe es nach wie vor unterschiedliche Regelungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben, der Geltungsdauer von Vorbescheiden, der Definition von Vollgeschossen und der Bemessung von Abstandsflächen. „Dass Garagen in Hamburg bis zu einer Bruttogrundfläche von 50 Quadratmetern verfahrensfrei gebaut werden dürfen, in Schleswig-Holstein aber nur bis zur 30 Quadratmetern, ist ebenso unverständlich wie die Tatsache, dass Typengenehmigungen in Schleswig-Holstein von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt werden müssen, während sie in Hamburg automatisch gelten“, führt Buchholz aus.
Darüber hinaus habe in Hamburg ein Vorbescheid nur zwei Jahre Gültigkeit, während er in Schleswig-Holstein sinnvollerweise drei Jahre gültig ist. Das alles seien augenfällige Beispiele dafür, dass hinsichtlich einer Harmonisierung noch einiges zu tun bleibe.