Trittau. Nach zwei Weihnachtspartys im Fun-Parc ist bei neun Gästen die Omikron-Variante nachgewiesen worden. Wie das Gesundheitsamt reagiert.

Die Besucher von zwei Weihnachtspartys in der Trittauer GroßraumdiskothekFun-Parc“ müssen den Jahreswechsel in häuslicher Quarantäne verbringen. Bei den Veranstaltungen in dem Club, der bei jungen Leuten weit über die Stormarner Kreisgrenzen hinaus beliebt ist, ist es zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Wie das Gesundheitsamt in Bad Oldesloe am Donnerstag mitteilte, wurde bei mehreren Gästen eine Infektion mit der Omikron-Variante des Virus nachgewiesen.

Bislang sind laut Behördenchefin Christiane Clobes neun entsprechende Fälle bekannt. Das Gesundheitsamt rechnet mit weiteren Infektionen. Es hat eine häusliche Isolation für sämtliche Besucher der beiden Partys an Heiligabend und dem ersten Weihnachtstag angeordnet. Wie viele Personen genau betroffen sind, konnte Clobes auf Anfrage noch nicht sagen. Es dürften mehr als 2000 sein.

Corona-Ausbruch in „Fun-Parc“: Suche nach Gästen

„Leider lässt sich bei derartigen Veranstaltungen, bei denen sich viele Menschen auf engem Raum bewegen, nicht zwischen unmittelbaren Kontaktpersonen und solchen, die keinen direkten Kontakt zu positiv Getesteten hatten, differenzieren“, sagt Clobes. „Wir führen derzeit Gespräche mit dem Fun-Parc, um Wege zu finden, wie möglichst alle Besucher informiert werden können“, sagt die Behördenchefin.

Weil es sich um Infektionen mit der Omikron-Mutation handele, gelte die Pflicht zur Selbstisolierung unabhängig davon, ob die Person geimpft oder genesen sei. Die erstmals in Südafrika nachgewiesene Variante gilt als deutlich ansteckender als bisherige Typen des Coronavirus. Erst am Freitag, 7. Januar, bzw. Sonnabend, 8. Januar, dürfen die Discobesucher die Selbstisolation verlassen.

Quarantänepflicht auch für Kontaktpersonen

„Die Quarantänepflicht gilt gemäß der Allgemeinverfügung des Kreises auch ohne direkte Aufforderung durch das Gesundheitsamt“, sagt Clobes. Es sei für die Behörde ob der Masse an Betroffenen nicht möglich, alle persönlich zu kontaktieren. „Wir legen den Fokus derzeit darauf, die Erkrankten telefonisch zu informieren und deren Kontakte abzufragen“, sagt die Behördenchefin.

Das Gesundheitsamt arbeite „mit Hochdruck“ an der Nachverfolgung der Personen, zu denen die positiv Getesteten nach ihrem Besuch im Fun-Parc Kontakt gehabt hätten. Auch für diese gilt die Quarantänepflicht.

Corona-Ausbrüche in weiteren Clubs

Es ist nicht der erste Fall in Schleswig-Holstein, in dem es nach einem Discobesuch zu einem Omikron-Ausbruch unter den Gästen gekommen ist. Am Mittwoch schickte das Gesundheitsamt des Kreises Segeberg mehr als 800 Besucher von zwei Weihnachtspartys im „Joy“ in Henstedt-Ulzburg in Quarantäne, nachdem die Mutation bei einem Gast festgestellt worden war.

Auch unter Besuchern einer Feier an Heiligabend im Club „Rotes Kliff“ in Kampen auf Sylt kam es zu einem Corona-Ausbruch. Ob darunter auch Omikron-Fälle sind, ist noch unklar. 120 Personen müssen zum Test.

„Fun-Parc“: Getanzt wurde noch ohne Maske

Wie es zu den Infektionen in Trittau kommen konnte, ist unklar. „Alle Hygienevorgaben wurden ordnungsgemäß eingehalten, wir haben keine Mängel festgestellt“, sagt Clobes. Wie für alle Tanzveranstaltungen galt gemäß Landesverordnung auch für die beiden Weihnachtspartys am 24. und 25. Dezember die 2G-Plus-Regel.

Lediglich Besucher, die eine Booster-Impfung nachweisen konnten, waren von der Testpflicht ausgenommen. Die Maskenpflicht beim Tanzen war allerdings noch nicht in Kraft. Erst seit dem 28. Dezember müssen Discobesucher in Schleswig-Holstein eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Nicht alle Kontaktpersonen sollen sich melden

Wer an den beiden Tagen in dem Club war, den bittet Clobes, seine Kontaktdaten eigenständig an die Behörde zu übermitteln. Das Gesundheitsamt stellt dazu unter www.kreis-stormarn.de unter dem Reiter „Coronavirus – allgemein“ ein Formular zur Verfügung.

Kontaktpersonen von Gästen, die im Fun-Parc waren, aber selbst keinen Kontakt zu Infizierten hatten, sollen sich nur dann bei der Behörde melden, wenn sie selbst oder Menschen im unmittelbaren Umkreis positiv getestet wurden. Andernfalls werde das Amt überlastet.

„Die Quarantäne gilt nicht für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen“, betont Clobes. Wer Symptome entwickele, solle sich grundsätzlich zuerst bei seinem Hausarzt melden und einen PCR-Test vornehmen lassen.

Antigentests der Betroffenen laut Betreiber negativ

Fun-Parc-Betreiber Knut Walsleben war am Donnerstag auf Anfrage dieser Zeitung nicht für eine Äußerung zu erreichen. Am späten Nachmittag hat die Disco auf ihrem Facebook-Profil einen Text veröffentlich, in dem die Besucher dazu aufgefordert werden, sich testen zu lassen. Außerdem ist die Seite des Kreises Stormarn mit den Vorgaben zur Quarantäne am Ende des Posts verlinkt.

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„Seit unserer Wiedereröffnung haben wir viele Partys mit über 50.000 Gästen gefeiert“, heißt es in dem Beitrag. Dank eines guten Hygienekonzepts und sorgfältiger Kontrollen sei bislang alles sicher und problemlos gelaufen. Die Antigentests der Personen, bei denen nun eine Infektion nachgewiesen wurde, vor dem Einlass seien negativ gewesen.