Ahrensburg. Landtags-Fraktionschef Tobias Koch vermutet, dass falsche Behauptungen vom eigenen Unvermögen ablenken sollen.

Eine „gezielte Kampagne“ der Arbeiterwohlfahrt (Awo) gegen die Kita-Reform der Jamaika-Koalition (CDU, Grüne, FDP) in Schleswig-Holstein: So ordnet der Ahrensburger CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Koch, der Fraktionsvorsitzender ist, die massive Kritik von Stormarner Kita-Trägern an den personellen Vorgaben ein.

„Von den großen Versprechungen, schönen Bildern und Zahlen ist vor Ort kaum etwas zu sehen“, hatte Anette Schmitt, Geschäftsführerin der Awo Soziale Dienstleistungen in Stormarn, in der Donnerstagsausgabe des Hamburger Abendblattes gesagt. Wegen durch die Reform verursachten Personalengpässen müssten kreisweit immer wieder Kitas kurzfristig schließen. Die Awo betreibt 15 Einrichtungen, unter anderem in Ahrensburg, Bargteheide, Glinde, Reinbek und Reinfeld.

„Wut der Eltern soll auf Politik geschoben werden“

CDU-Fraktionschef Koch wirft den Kritikern vor, mit falschen Behauptungen Stimmung gegen die Kita-Reform zu machen. „Die Awo macht ihrem Ruf als SPD-Vorfeldorganisation alle Ehre“, sagt er. „Ganz offensichtlich soll damit vom eigenen organisatorischen Unvermögen der Awo abgelenkt und die Wut der Eltern über Kita-Schließungen und schlechte Betreuungsqualitäten stattdessen auf die Politik geschoben werden.“

Als Beispiel nennt Tobias Koch die Aussage von Awo-Geschäftsführerin Schmitt, dass pro Gruppe unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kinder zwei Fachkräfte zwingend erforderlich seien. „Das ist schlichtweg falsch“, sagt der CDU-Politiker. Paragraf 26 des Kita-Gesetzes sehe ausdrücklich vor, dass bei kleinen Gruppen nur eine Fachkraft erforderlich sei. Selbst bei mittleren Gruppen reiche eine Fachkraft für die gesamte Öffnungszeit, wenn eine zweite Fachkraft für die Hälfte der wöchentlichen Öffnungszeit hinzukomme.

Betreiber haben eine lange Übergangsfrist bis 2025

„Die Vorgaben des Kita-Gesetzes zum Fachkraft-Kind-Schlüssel können auch deshalb nicht der Grund für das Schließen von Gruppen oder reduzierte Betreuungszeiten in Awo-Kitas sein, weil diese Vorgaben bis zum Ende der Übergangsfrist im Juli 2025 nicht zwingend eingehalten werden müssen“, sagt Koch. Paragraf 57 sehe vor, dass in diesem Zeitraum bei fehlenden Fachkräften von dem Betreuungsschlüssel abgewichen werden könne.

„Im Klartext bedeutet diese Übergangsvorschrift, dass bei Personalmangel anstelle von zwei Fachkräften nur 1,5 Fachkräfte eingesetzt werden müssen“, sagt Koch. „Das ist genau der gleiche Personalschlüssel, der schon jahrelang vor Inkrafttreten der Kita-Reform gegolten hat.“

Land zahlt vollen Zuschuss unabhängig von tatsächlicher Personalsituation

Diese Übergangsvorschrift sei extra aufgenommen worden, um den Kita-Betreibern mehrere Jahre Zeit zu verschaffen, um fehlende Fachkräfte zu gewinnen und gegebenenfalls auszubilden. Kita-Träger erhielten außerdem trotz Inanspruchnahme der Übergangsvorschrift den vollen Landeszuschuss. Kiel überweise somit Geld für die Bezahlung von zwei Fachkräften pro Gruppe, selbst wenn aufgrund von Personalmangel nur 1,5 Fachkräfte zum Einsatz kämen. Hier sei das Kita-Gesetz überaus großzügig.

Koch ist über die Vorwürfe offensichtlich ernsthaft erbost: „Gerade von der Awo als großem Kita-Betreiber kann man erwarten, dass diese Rechtslage auch bekannt ist und es nicht zu Lasten von Kindern und Eltern zu Fehlinterpretationen kommt.“