Barsbüttel. Umstrittener Hamburger Mediziner Dr. Walter Weber droht mit Konsequenzen, falls Masken im Unterricht eingesetzt werden.

„Ich finde es anmaßend, was sich der Absender hier herausnimmt“, sagt Thorsten Schöß-Marquardt. Es ist ein weißes Päckchen, dessen Inhalt den Leiter der Erich-Kästner-Schule in Barsbüttel empört. Absender des Umschlags, auf dem mit schwarzem Stift Schöß-Marquardt geschrieben steht, ist der umstrittene Hamburger Mediziner Dr. Walter Weber, der sich als Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen einen Namen gemacht hat.

Der Inhalt des Päckchens: das viel diskutierte Buch „Corona Fehlalarm?“ der Wissenschaftler Sucharit Bhakdi und Karina Reiß, deren Aussagen von zahlreichen Coronavirus-Experten vehement widersprochen wird – und ein Brief mit einer Drohung an den Schulleiter.

Schöß-Marquardt werden Konsequenzen angedroht

„Mir wurden Konsequenzen angedroht, für den Fall, dass ich die Maskenpflicht im Unterricht an meiner Schule durchsetze“, sagt Schöß-Marquardt. „Wir werden Sie zur Verantwortung ziehen“, heißt es in dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt. Der Leiter der Gemeinschaftsschule mit Oberstufe mit mehr als 900 Schülern mache sich der „strafrechtlich relevanten Nötigung“ schuldig. An Schöß-Marquardt gerichtet schreibt der Mediziner: „Sie werden sich nicht mehr darauf berufen können, nur eine Anordnung umzusetzen.“

  • Aktuelle Entwicklungen zur Covid-19-Pandemie im Norden lesen Sie in unserem täglichen Corona-Newsblog

In den Zeilen zuvor behauptet Weber, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung habe gesundheitliche Schäden zur Folge. Das Tragen einer Maske führe zu „schweren seelischen und körperlichen Folgen“ und würde Kinder und Jugendliche „schwer traumatisieren“. Ohnehin entbehre die Maskenpflicht jeder wissenschaftlichen Grundlage, sie sei „reine Willkür“, so Weber weiter.

Weber sprach wiederholt bei „Querdenker“-Kundgebungen

Ähnlich hatte sich der Mediziner, der in Hamburg als Facharzt für Innere Medizin niedergelassen ist, bereits auf Kundgebungen der Bewegung „Querdenken“, geäußert. Deren Mitstreiter leugnen die Gefährlichkeit des Coronavirus und sehen sich als Verteidiger des Grundgesetzes. Weber, der Mitbegründer der Initiative „Ärzte für Aufklärung“ ist, tritt dort regelmäßig als Redner auf.

Beiden Gruppen wird eine Nähe zu rechten Kreisen und Verschwörungstheoretikern vorgeworfen. Ende Oktober war Weber bei einer Protestveranstaltung von „Querdenken“ vor dem Ahrensburger Rathaus aufgetreten und hatte behauptet, das Coronavirus sei mit einer gewöhnlichen Erkältung vergleichbar sowie vor einer „Impfpflicht durch die Hintertür“ gewarnt.

Der Vorwurf sei sachlich vollkommen unbegründet

„Natürlich habe ich mir Gedanken gemacht, aber als Leiter einer öffentlichen Einrichtung kann ich so etwas aushalten“, sagt Thorsten Schöß-Marquardt, Leiter der Erich-Kästner-Schule.
„Natürlich habe ich mir Gedanken gemacht, aber als Leiter einer öffentlichen Einrichtung kann ich so etwas aushalten“, sagt Thorsten Schöß-Marquardt, Leiter der Erich-Kästner-Schule. © René Soukup

Für bundesweite Schlagzeilen sorgte der Mediziner, als er im Jahr 2000 einer 66-Jährigen wegen ihrer Furcht vor Menschen mit schwarzer Hautfarbe eine „Angsterkrankung“ bescheinigte. „Ich habe keine Ahnung, warum Herr Dr. Weber mich als Empfänger ausgewählt hat, ich kenne ihn gar nicht“, sagt Schöß-Marquardt. Er habe umgehend die erweiterte Schulleitung über das Schreiben informiert, ebenso die Schulaufsicht des Bildungsministeriums in Kiel. Die Drohung nimmt Schöß-Marquardt gelassen, sagt: „Natürlich habe ich mir im ersten Moment Gedanken gemacht, aber als Leiter einer öffentlichen Einrichtung kann ich so etwas aushalten.“

Ohnehin sei der Vorwurf sachlich vollkommen unbegründet. „Ich habe die Maskenpflicht ja nicht eigenmächtig eingeführt, das war der Beschluss einer demokratisch gewählten Regierung, den ich umsetze“, sagt der Schulleiter. Auf das Schreiben reagieren werde er nicht. „Mit solchen Leuten ist meiner Erfahrung nach leider kein sinnvoller Diskurs möglich“, sagt Schöß-Marquardt.

Hier können Sie den täglichen Corona-Newsletter kostenlos abonnieren

Sanktionen gegen Weber seien nicht möglich

Die Ärztekammer Hamburg, in der Weber als praktizierender Arzt Pflichtmitglied ist, distanziert sich auf Abendblatt-Anfrage mit deutlichen Worten von dem Mediziner. Der Präsident der Kammer, Dr. Pedram Emami, sagt: „Es ist erschütternd, dass Kollegen die Gefahr eines Virus leugnen, das bei Ansteckung gravierende gesundheitliche Folgen birgt.“ Die Behauptung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gefährde die körperliche und seelische Gesundheit, entbehre jeglicher Evidenz. „Besonders schlimm ist, dass die uns Ärzten von vielen Menschen zugeschriebene Kompetenz und Glaubwürdigkeit missbraucht wird“, sagt Emami.

Sanktionieren könne die Kammer Weber wegen seiner Äußerungen nicht. Emami: „Auch für Ärzte gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung.“ Erst bei einem Verstoß gegen die Berufspflichten seien Sanktionen möglich. Dazu könne etwa das Ausstellen von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht ohne medizinischen Grund zählen. Weber hatte öffentlich kundgetan, dies zu tun.

Ministerium berät Schulen im Umgang mit Maskengegnern

Die Erich-Kästner-Schule in Barsbüttel ist indes kein Einzelfall. Auch andere Bildungseinrichtungen in Stormarn haben Post von Gegnern der Maskenpflicht bekommen. Gerd Burmeister, Leiter des Eric-Kandel-Gymnasiums in Ahrensburg, erzählt von ähnlichen Schreiben, die er per E-Mail erhalten habe. „Der Tenor ist, wir Schulleiter wüssten doch, dass wir mit der Durchsetzung der Maskenpflicht Körperverletzung begehen“, erzählt er. „Meist enthalten diese Mails auch obskure Hinweise und Links“, sagt Burmeister. „Wir versuchen, klar zu kommunizieren, was und warum wir das machen. Das sorgt dafür, dass unser Vorgehen akzeptiert wird“, so der Leiter des Eric-Kandel-Gymnasiums.

Alexander Kraft, Leiter der Schulaufsicht beim Bildungsministerium in Kiel, bestätigt auf Abendblatt-Anfrage, dass viele Schulen zur Zielscheibe für Gegner der Schutzmaßnahmen würden. „Uns erreichen täglich diverse Schreiben von Personen, die sich gegen die Maskenpflicht wenden“, sagt er. Kraft verweist auf das Oberverwaltungsgericht in Schleswig, das geurteilt hatte, dass die Maskenpflicht im Unterricht verhältnismäßig ist. „Das antworten wir auch auf solche Schreiben und unterstützen die betroffenen Schulen bei der Beantwortung solcher Fragen“, so Kraft.