Kiel/Bad Oldesloe. Zahlen der Steuereinnahmekraft für das Jahr 2019 liegen vor. Im Kreis sticht pro Einwohner gesehen vor allem Oststeinbek hervor.

Die Steuereinnahmen der Gemeinden in Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr um 203 Millionen Euro auf fast 3,5 Milliarden Euro gestiegen. Dies ist laut Statistikamt Nord ein Anstieg um 6,2 Prozent im Vergleich zu 2018. Dazu habe vor allem der Anstieg des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer beigetragen – mit einem Plus von 114 Millionen Euro beziehungsweise 8,7 Prozent. Pro Kopf stieg die Steuereinnahmekraft im Jahr 2019 um 5,9 Prozent auf 1196 Euro. Im Jahr zuvor hatte der Wert 1129 Euro betragen.

Bei den Pro-Kopf-Einnahmen liegt Braak auf Platz zwei

Die Steuereinnahmekraft war in Kiel und Lübeck, den beiden größten Städten des Landes Schleswig-Holstein, mit 260 beziehungsweise 230 Millionen Euro am höchsten, gefolgt von Norderstedt mit gut 150 Millionen Euro. Gerechnet pro Einwohner hatten die Gemeinden Büttel (Kreis Steinburg) und Helgoland (Kreis Pinneberg) mit 71 609 beziehungsweise 32 729 Euro die höchste Steuereinnahmekraft.

In Stormarn lag in absoluten Zahlen Ahrensburg mit gut 56,5 Millionen Euro vor Oststeinbek (48) und Reinbek (43,5). Relativ pro Einwohner gesehen liegt dagegen Oststeinbek mit 5420 Euro vorn. Es folgen Braak mit 4635 Euro und Siek mit 3516. Stormarns größte Stadt Ahrensburg kommt in dieser Berechnung auf 1681 Euro pro Einwohner, Reinbek auf 1565 und Glinde auf 1252 Euro. In ähnlichen Größenordnungen bewegen sich die Kreisstadt Bad Oldesloe mit 1313 Euro, Trittau mit 1545 und Großhansdorf mit 1143 Euro.

Kleine Gemeinden stehen am Ende der Tabelle

Höher sind die Einnahmen in Bargteheide (2040) sowie in Stapelfeld (3333) und Siek (3516). Am Ende der Tabelle stehen die kleinen Gemeinden Heilshoop (719), Heidekamp (722), Klein Wesenberg (732) und Grabau (752).

Die Steuereinnahmekraft beschreibt die wirtschaftliche beziehungsweise finanzielle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinden. Sie wird auf Basis der Aufkommen der Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer), der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der abzuführenden Gewerbesteuerumlage berechnet.