Bad Oldesloe. Zahlreiche Urlauber aus Risikogebieten meldeten sich beim Kreisgesundheitsamt. Einige Kontaktdaten zwischenzeitlich verschollen.

Das Kreisgesundheitsamt ist alarmiert: Zahlreiche Reiserückkehrer aus Coronavirus-Risikogebieten haben sich nicht bei der Behörde in Bad Oldesloe gemeldet, obwohl sie dazu rechtlich verpflichtet sind. Die Kreisverwaltung kontrolliert deshalb seit Beginn dieser Woche verschärft, ob Personen gegen die Meldepflicht verstoßen.

Stormarns Landrat Henning Görtz äußert sich besorgt

Der Behörde liegen laut eigenen Angaben 250 sogenannte Aussteigekarten vor, die Urlauber aus Risikogebieten bei ihrer Rückkehr unter anderem an Flughäfen ausfüllen müssen. „Es haben sich weit weniger als die Hälfte dieser Personen beim Gesundheitsamt gemeldet“, sagt Kreissprecher Michael Drenckhahn. Der Abgleich der Meldungen mit den Aussteigekarten dauere an. Auf den Aussteigekarten müssen Wohnort, Mailadresse und Telefonnummer angegeben werden. So können die Behörden Infektionsketten nachvollziehen. Die Formulare werden von den Beförderungsunternehmen, also Fluggesellschaften oder Reiseveranstaltern, an das zuständige Gesundheitsamt weitergereicht.

Stormarns Landrat Henning Görtz äußert sich besorgt. Er sagt: „Das Verfahren nach der Rückkehr scheint vielen Reisenden nicht bekannt zu sein.“ Der Landrat appelliert: „Wenn wir das Infektionsgeschehen eindämmen wollen, müssen Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren, verantwortungsbewusst sein und sich an die Regeln halten.“ Gleichzeitig machte auch ein technischer Defekt im Online-Meldeformular für Reiserückkehrer der Kreisverwaltung zu schaffen. Durch die Panne waren die Kontaktdaten einiger Urlauber zwischenzeitlich verschollen.

Missachtung der Meldepflicht kostet bis zu 2000 Euro

„Im Zeitraum vom 14. bis 20. August wurden die Daten von Bürgern, die sich über das Formular als Rückehrende aus Risikogebieten meldeten, zum Teil nicht verarbeitet“, sagt Drenckhahn. Betroffen waren nur Bürger, die eine Mailadresse der Anbieter GMX oder Web.de angegeben hatten. Inzwischen sei der Fehler behoben. Am Donnerstag sei es aber gelungen, sämtliche Datensätze wieder herzustellen.

Alle Reisenden, die aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein zurückkehren, sind gemäß Verordnung der Landesregierung verpflichtet, sich unverzüglich beim zuständigen Kreisgesundheitsamt zu melden. „Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob bereits eine Aussteigekarte ausgefüllt wurde“, betont Drenckhahn. Zudem müssen Rückkehrer aus Risikogebieten sich verpflichtend auf das Coronavirus testen lassen. Drenckhahn: „Entweder wurde der Test im Ausland vorgenommen und ist bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden oder er erfolgt unmittelbar danach an einem der Testzentren.“ Im Anschluss müssen sich die Urlauber für 14 Tage in Quarantäne begeben.

Bis zu 10.000 Euro Strafe bei Verstoß gegen Quarantäneauflage

Der Zeitraum kann verkürzt werden, wenn zusätzlich zum ersten Befund ein zweites negatives Covid-19-Testergebnis beim Gesundheitsamt vorgelegt wird. Dabei muss der zweite Test mit mindestens fünf Tagen Abstand zum ersten erfolgen. Bei einem Verstoß gegen die Quarantäneauflage kann ein Bußgeld von 150 bis 10.000 Euro verhängt werden, bei Missachtung der Meldepflicht werden 150 bis 2000 Euro fällig.

Melde-Formular unter www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/formular-reiserueckkehr