Bargteheide. Geschwisterermäßigung soll weiterhin für diejenigen Kinder gelten, die das Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsschule wahrnehmen.
Nach Einführung des neuen Kita-Gesetzes soll in Bargteheide weiter die Geschwistermäßigung für Kinder gelten, die Angebote der Offenen Ganztagsschule wahrnehmen.
Darauf haben sich alle Fraktionen der Stadtvertretung verständigt. „Der interfraktionelle Beschluss ist ein wichtiges Signal an die Bargteheider Familien, die mit Sorge auf mögliche höhere Kita-Kosten in die Zukunft schauen“, so Ruth Kastner, Fraktionsvorsitzende der Grünen.
Reform nicht für alle Kommunen von Vorteil
Der Beschluss war notwendig geworden, nachdem der Stormarner Kreistag beschlossen hatte, nur die landeseinheitliche Ermäßigungsregel umzusetzen, das sind 50 Prozent Ermäßigung für das zweite betreute Kind in Horten.
Für Kinder in schulischer Betreuung (OGS) soll das nicht gelten. Bargteheide gewährt Mehrkindfamilien bislang eine Geschwisterermäßigung von 70 Prozent, auch für OGS-Kinder.
„Die Reform ist leider nicht für alle Kommunen ein Vorteil, unseren bisherigen Standard spiegelt sie jedenfalls nicht wieder. Dennoch wollen wir die Bargteheider Eltern finanziell weiter in dem Maße unterstützen, wie es die städtischen Finanzen ermöglichen“, sagt Peter Beckendorf (SPD).
„Auch die CDU setzt sich dafür ein, dass die erhöhten Leistungen erhalten bleiben, ohne die Eltern zusätzlich zu belasten“, so Daniela Rein.
Anschlusssatzung soll zum 1. August gelten
Die Stadtverwaltung soll jetzt möglichst schnell eine Berechnung zu den finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt vorlegen. Die Anschlusssatzung, soll dann in jedem Fall rückwirkend zum 1. August 2020 gelten.