Bargteheide. Verwaltungschefin sieht keine haushaltsrechtliche Verfehlung. Sperrvermerk für Budget des Stadtentwicklungskonzepts bleibt bestehen.
Die Stadtverwaltung in Bargteheide hat mit Unverständnis auf die Kritik mehrerer Fraktion am Umgang mit Finanzmitteln für das geplante Stadtentwicklungskonzept reagiert. Wie bereits berichtet, soll Geld geflossen sein, obwohl es einen Sperrvermerk gab. Aus diesem Grund hatte die Stadtvertretung die „nachträgliche“ Freigabe jüngst einstimmig abgelehnt und die Vorlage zurück an den Fachausschuss verwiesen.
Laut Verwaltung sprach nichts gegen ihr Vorgehen
„Die aufgelaufenen Kosten wurden der Haushaltsstelle ,Städteplanung, Vermessung, Bauordnung‘ entnommen“, bestätigt Stadtsprecher Alexander Wagner. Aber nur deshalb, weil sie aus Sicht der Verwaltung ebenso geeignet erschien, Kosten im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung zu begleichen.
Tatsächlich seien die fraglichen Mittel für die fachliche Begleitung der Arbeitsgruppe Stadtdialog benötigt worden, die unter anderem Leitlinien für die Bürgerbeteiligung erarbeiten soll. Zudem seien weitere Projekte wie die Bedarfsanalyse für öffentlich-geförderten Wohnungsbau und die Erstellung von Kulturleitlinien betroffen.
Bürgermeisterin sagt, sie akzeptiere die Kritik
„Dass ein externes Büro für die Moderation des Arbeitskreises Stadtdialog sowie zur Entwicklung von Leitlinien für die Bürgerbeteiligung beauftragt werden soll, hat der Haupt- und Sozialausschuss bereits am 28. Februar 2018 einstimmig beschlossen“, so Wagner. Der Auftrag sei dann im Mai 2018 erteilt worden. Zu einem Zeitpunkt als es den besagten Sperrvermerk für das Konzept-Budget noch gar nicht gegeben habe.
„Wir mussten in diesem Fall mit zwei konkurrierenden Beschlüssen der Kommunalpolitik umgehen“, sagt Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht. Einerseits seien Arbeitsgruppen und Bürgerbeteiligung gewünscht und beschlossen. Andererseits gebe es diesen Sperrvermerk für eine Haushaltsstelle, aus der die entstehenden Kosten eigentlich beglichen werden sollten. „Wir haben uns deshalb für eine andere Haushaltsstelle zur Umsetzung des inhaltlichen Beschlusses entschieden. Dass das nun kritisiert wird, akzeptiere ich“, so Kruse-Gobrecht.
Unglückliches und missverständliches Vorgehen
Das Vorgehen könne durchaus als unglücklich und missverständlich bewertet werden. „Dass es aber haushaltsrechtlich unzulässig ist, sehe ich nicht.“ Buchungen müssten natürlich immer aus Haushaltsstellen erfolgen, die dafür vorgesehen sind. Im konkreten Fall seien dafür aber zwei Haushaltsstellen in Frage gekommen, die beide für Aufwendungen im Bereich der Stadtentwicklung herangezogen werden können.
Die Bürgermeisterin wehrt sich unterdessen ganz entschieden gegen den Vorwurf, sie forciere vor allem Themen, die ihr persönlich am Herzen liegen. „Ich wurde im Jahr 2016 von den Bürgern gewählt, weil ich Vorstellungen davon habe, wie sich diese Stadt entwickeln sollte“, erklärte Birte Kruse-Gobrecht.
Kruse-Gobrecht will weiter eigene Ideen einbringen
Selbstverständlich bringe sie daher eigene Ideen und Ziele in die Kommunalpolitik ein. Das würden Bürgermeister „nun mal so machen“, nicht nur in Bargteheide, sondern überall. Außerdem sei es als Verwaltungsleiterin ihre Aufgabe, Beschlüsse der Selbstverwaltung vorzubereiten und umzusetzen und dabei eigene Vorschläge zu unterbreiten. „Und die Kommunalpolitik setzt dabei den Rahmen, in dem ich handeln kann“, so Kruse-Gobrecht.