Ahrensburg. Frau musste Einäscherung ihrer Mutter fernbleiben. Kapelle auf dem Gelände in Rahlstedt darf nun wieder genutzt werden.
Der Abendblatt-Bericht über eine Frau, die der Einäscherung ihrer Mutter im Ahrensburger Krematorium wegen der Corona-Pandemie fernbleiben musste, hat viel Anteilnahme ausgelöst. „Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, kann es sehr schmerzhaft sein, wenn man nicht in der Art und Weise Abschied nehmen kann, wie man es sich gewünscht hat“, schreibt eine Leserin. „Es ist besonders schwer, wenn es den Angehörigen nicht möglich ist, die Versprechen der Verstorbenen und die eigenen ethischen und religiösen Werte einzuhalten.“
Möglichst vielen Menschen Teilnahme ermöglichen
Doch nun gibt es gute Nachrichten für die Angehörigen – zumindest, was die Beisetzung auf dem kirchlichen Friedhof in Hamburg-Rahlstedt angeht. Bisher waren sie davon ausgegangen, dort nur zu zehnt Abschied nehmen zu können. Doch Friedhofsverwalter Matthias Habel sagt: „Im Unterschied zu den staatlichen Friedhöfen gab es bei uns nie eine Beschränkung auf zehn Personen. Wir möchten möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Trauerfeiern ermöglichen.“ Inzwischen dürfe auch die Kapelle wieder genutzt werden. Bis zu 30 Personen aus dem engen Familien- und Freundeskreis seien erlaubt.
„Natürlich halten wir uns an die Hygienevorschriften“, sagt Habel. So dürften in einer Bankreihe beispielsweise nur Personen aus bis zu zwei Haushalten sitzen. Wenn in einem Fall zum Beispiel auch viele Arbeitskollegen dabei sein wollten, könnten diese die Trauerfeier per Lautsprecherübertragung vom Kapellenvorplatz aus verfolgen.
Ahrensburger Krematorium untersagte Trauernder Zugang
Wie berichtet, musste Heidrun Scholz (56) der Einäscherung ihrer Mutter im Krematorium in Ahrensburg fernbleiben. Die Frau war am 28. April im Alter von 82 Jahren in einem Krankenhaus in Hamburg gestorben. Scholz wollte sogar allein ins Krematorium gehen. Ein generelles Betretungsverbot gibt es für solche Einrichtungen nicht. Sie stehen auf der sogenannten Positivliste des Landes, können aber selbst über den Zugang bestimmen. Ahrensburgs Krematoriumschef Dietmar Schmidt nannte als Grund des Verbots den Schutz seiner Mitarbeiter.