Grossensee. Die Regelung gilt für alle öffentlich zugänglichen Wege und Plätze. Ausgenommen sind Anwohner, die Einkäufe nach Hause transportieren.

Am Himmelfahrtstag gilt rund um den Großensee ein Alkoholverbot. Das Amt Trittau hat „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“ eine entsprechende Verfügung erlassen. Dies geschieht seit vielen Jahren, weil es an dem Ausflugsziel zu Besäufnissen, Schlägereien, Lärmbelästigung und Müllbergen gekommen war.

Restaurants am See dürfen wie üblich Bier, Wein und Co verkaufen

Das Verbot gilt für alle öffentlich zugänglichen Wege und Plätze. Davon betroffen sind unter anderem die Straßen Pfefferberg, Am Pfefferberg, Strandweg, Regelstaedt, Hinterm See und Seestraße. Passanten dürfen dort keine alkoholischen Getränke bei sich haben. Ausgenommen sind Anwohner, die Einkäufe nach Hause transportieren. Die Restaurants am See dürfen wie üblich Bier, Wein und Co verkaufen.

Auslöser des Alkoholverbots waren die sogenannten Bierkistenrennen, zu denen sich seit Ende der 1990er-Jahre immer mehr Jugendliche am Vatertag verabredeten. Zweiergruppen trugen jeweils einen Bierkasten rund um den Großensee, tranken dabei sämtliche Flaschen aus.

„Sonne und Alkohol sind eine verhängnisvolle Kombination“

2004 eskalierte die Lage am Nordstrand. Etliche der mehr als 1500 Feiernden prügelten sich, bewarfen Polizisten mit Flaschen, ließen Müllberge zurück. 20 Jugendliche wurden verletzt. „Sonne und Alkohol sind eine verhängnisvolle Kombination“, sagte ein Polizist. Mit dem Promillepegel stieg die Gewaltbereitschaft. Die Folge war das Alkoholverbot, dessen Einhaltung Polizeipatrouillen streng kontrollierten. Seitdem gab es keine weiteren Ausschreitungen.

Allerdings wichen viele Gruppen auf den Lütjensee aus. Dort spielten sich 2013 ähnliche Szenen ab: Bei Ausschreitungen wurden drei Polizisten und sechs Randalierer verletzt sowie sieben Personen in Gewahrsam genommen.