Ratzeburg. Hälfte der Anzeigen wurde wegen Ordnungswidrigkeiten erstattet. Straftaten mit Vorsatz können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Seit Beginn des bundesweiten Kontaktverbots am 16. März musste die Polizei im Kreis Stormarn bis Ende vergangener Woche 98 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufnehmen. Bei der Hälfte der Anzeigen handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld gemäß § 73 IfSG geahndet würde, so Sandra Kilian, Sprecherin der Polizeidirektion Ratzeburg.
Die meisten Verstöße gab’s in Bad Oldesloe
Wer sich zum Beispiel im öffentlichen Raum mit mehr als einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person als Gruppe aufhält, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 150 Euro rechnen. Bei Verstößen gegen die häusliche Absonderung in Quarantäne werden sogar bis zu 10.000 Euro fällig. 48 Prozent der Anzeigen seien Straftaten nach § 74 des IfSG. Er wird angewendet, wenn Vorsatz bei der Verbreitung von Krankheitserregern im Spiel ist. Die meisten Verstöße verzeichnete die Polizei mit 58 Prozent am Wochenende. Während Glinde kaum Verstöße registriert, wird fast jeder dritte Verstoß in Bad Oldesloe festgestellt. Die zuständige Bußgeldbehörde und die Staatsanwaltschaft bearbeiten nun die Anzeigen. Für das Nicht-Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird bislang übrigens noch kein Bußgeld fällig.
Noch 47 Stormarner in häuslicher Quarantäne
Seit Sonntagnachmittag wurden im Kreis keine neuen Covid-19-Fälle registriert, die Zahl der bestätigten Fälle liegt weiter bei 407. In häuslicher Quarantäne sind 47 infizierte Stormarner, elf werden stationär behandelt. Im Reinbeker Krankenhaus St. Adolf-Stift liegen mit einem neu aufgenommenen 92-Jährigen aktuell zwei Covid-Patienten auf der Isolierstation. 28 Stormarner mit Covid-19 sind gestorben.