Sülfeld/Kiel. 23 Jahre altes Mitglied der Gruppe „Aryan Circle“ nimmt das Urteil des Amtsgerichts Neumünster zur mehrjährigen Freiheitsstrafe an.
Das Urteil gegen ein Mitglied der Neonazi-Gruppe „Aryan Circle“ aus Sülfeld (Kreis Segeberg) ist rechtskräftig. Der Angeklagte nahm das Urteil des Amtsgerichts Neumünster an, teilte ein Sprecher des Kieler Landgerichts auf Anfrage mit. Die Berufungsfrist sei ohne Eingang von Rechtsmitteln verstrichen.
Täter wurde eine Persönlichkeitsstörung attestiert
Wie berichtet, hatte ein Schöffengericht den 23-Jährigen am 8. April zu zwei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung von Polizeibeamten und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Übermäßiger Alkoholkonsum hatte in Verbindung mit einer Persönlichkeitsstörung immer wieder zu aggressiven Ausbrüchen des Glatzenträgers geführt. Das Gericht ordnete deshalb seine Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt, einer forensisch-psychiatrischen Klinik, an.