Travenbrück/Lübeck. Verhandlung geht weiter. Verteidigung zweifelt von Gutachterin festgestellte Schuldunfähigkeit des Angeklagten an.
Im Mordfall Ivonne Runge zweifelt die Verteidigung die von einer Gutachterin festgestellte volle Schuldfähigkeit des Angeklagten Stefan B. an. Anwältin Astrid Denecke unterzog die Sachverständige Christine Heisterkamp einer zweistündigen Befragung und will bis Montag entscheiden, ob und wie sie gegen deren Einschätzung vorgeht.
Heisterkamp untermauert Einschätzung während Befragung
Stefan B. sei im vollen Besitz seiner geistigen Fähigkeiten gewesen, als er seine Ex-Freundin Ivonne Runge in Travenbrück bei Bad Oldesloe in ihrem Wagen umbrachte. Davon ist Heisterkamp weiterhin überzeugt. Sie spricht in ihrer Hypothese von einem klassischen „Intimizid“. Darunter versteht die Fachwelt den Mord an einem Intimpartner, etwa aus dem Verlangen, über den Tod hinaus mit dem (Ex-)Partner verbunden zu sein.
Während der Befragung untermauerte Heisterkamp ihre Einschätzung. „Es gibt keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung oder eine Bewusstseinsveränderung“, so die Sachverständige, die seit 2012 für das Gericht ungezählte Angeklagte analysiert hat. In den Wochen vor der Tat hatte der Angeklagte seine Ex-Freundin gestalkt. Unter anderem legte er ihr ein Mobiltelefon ins Auto, um sie orten zu können. Er behauptete, im Besitz eines Sex-Videos zu sein, das Ivonne Runge mit ihrem neuen Lebensgefährten gezeigt habe. Eine Lüge, wie sich herausstellte. Außerdem erstellte B. auf Facebook ein Fake-Profil, um ihren neuen Freund zu diskreditieren.
Gutachterin bescheinigt Angeklagtem Narzissmus
Trotz „narzisstischer Züge“ liege eine pathologische Störung aber nicht vor, so Heisterkamp: „Stefan B. ist ein psychisch gesunder Mensch, der noch nicht einmal in die Nähe einer Persönlichkeitsstörung kommt.“ Das sieht dessen Verteidigerin Astrid Denecke anders. Im Verhalten ihres Mandanten während der Tat sieht sie Kriterien erfüllt, die gegen eine volle Schuldfähigkeit sprechen.
Ein Indiz für eine verminderte Schuldfähigkeit sei etwa ein Tatablauf ohne Sicherungstendenz. Also wenn eine Person tötet, ohne sich im Moment der Tat über mögliche Konsequenzen im Klaren zu sein. „Mein Mandant hat Frau Runge im Auto an der Landstraße getötet, jederzeit hätte jemand vorbeikommen können“, sagte Denecke. Das spreche ihrer Ansicht nach nicht dafür, dass er den Tod von Ivonne Runge geplant habe. Er habe viel mehr impulsiv gehandelt. „Außerdem kann er sich nicht an den kompletten Tatablauf erinnern“, so Denecke. Das macht die Anwältin unter anderem daran fest, dass B. nicht beantworten konnte, über welchen Zeitraum hinweg er die Frau gewürgt hat.
Deshalb erwägt Astrid Denecke nun, das Gutachten offiziell anzuzweifeln. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes erhoben und will beweisen, dass B. die Tat geplant hat. Seiner Aussage nach tötete er Ivonne Runge im Affekt. Die Verhandlung wird am 11. März um 9 Uhr im Landgericht fortgesetzt.