Ahrensburg/Bad Oldesloe. Lidl prüft System nach Einführung in Trittau und Bad Oldesloe auch für Ahrensburg. Wer Stellflächen blockiert, zahlt 30 Euro Strafe.

Mit einer neuen Technik gehen Supermarkt-Filialen in Stormarn gegen illegale Dauerparker vor. Auf den Lidl-Parkplätzen in Trittau und Bad Oldesloe wachen auf dem Boden montierte Sensoren darüber, dass Autos nicht zu lange dort stehen. Auch in Ahrensburg, wo im Einkaufszentrum an der Hamburger Straße neben Lidl die Drogeriekette dm, der Tierbedarf Futterhaus, ein Getränkemarkt, ein Frisör und ein Bäckereicafé zu finden sind, soll das System eingeführt werden.

In Trittau und Bad Oldesloe beträgt die kostenlose Höchstparkdauer wie in den meisten anderen Fällen 60 Minuten. Für die rund 200 Parkplätze in Ahrensburg zeigen die bereits aufgestellten Hinweisschilder 120 Minuten an. Bei Verstößen verlangt das mit der Überwachung beauftragte Unternehmen Park & Control aus Stuttgart „mindestens 30 Euro“.

Park & Control ist eine hundertprozentige Tochter der Apcoa Parking Deutschland GmbH und bundesweit tätig. Die Holding beschäftigt 4700 Mitarbeiter und betreibt unter anderem Parkhäuser an 8500 Standorten – darunter in der Elbphilharmonie in Hamburg. Die Abendblatt-Regionalausgabe beantwortet die wichtigsten Fragen.

Warum lassen Supermärkte ihre Parkplätze kontrollieren?

Die gelb-schwarzen Magnetsensoren messen die Parkdauer minutengenau.
Die gelb-schwarzen Magnetsensoren messen die Parkdauer minutengenau. © Susanne Tamm

Immer wieder blockieren dreiste Dauerparker verbotenerweise die Stellflächen für Kunden. Das können Berufspendler sein, Anwohner oder auch Menschen, die einen ausführlichen Einkaufsbummel in der Umgebung machen. „Uns ist es wichtig, Kunden während der gesamten Öffnungszeit einen schnellen und bequemen Einkauf sowie ausreichend Parkmöglichkeiten zu bieten“, sagt Lidl-Sprecherin Isabel Lehmann.

In wenigen Filialen – zumeist in Innenstadtlage – lässt der Discounter seine Stellflächen deshalb von externen Dienstleistern bewirtschaften. Bisher mussten Kunden in diesen Orten eine Parkscheibe auslegen, was mit dem Sensorensystem wegfällt. Eine Strafe kann möglicherweise storniert werden, sollte der Lidl-Kassenzettel einen längeren Einkauf nachweisen.

Wie funktioniert das neue Sensorensystem genau?
In der Mitte eines jeden Stellplatzes steckt ein gelb-schwarzer Magnetsensor. „Dieser kann unterscheiden, ob ein Auto darüber abgestellt wird oder nur Blätter darüber liegen“, sagt ein Park-&-Control-Sprecher. Für Kunden entfällt die Parkscheibe, die Läden erhalten genaue Daten über die Auslastung. Das Gerät misst minutengenau die Zeit, bis das Auto wieder weggefahren wird.

Wird die erlaubte Dauer überschritten, geht eine Meldung über den Stellplatz in einer sogenannten Cloud ein. Park & Control benachrichtigt einen Mitarbeiter, der ausrückt, um das Kennzeichen zu notieren, und die Vertragsstrafe ausstellt.

Ist mit einer Ausweitung auf weitere Supermärkte zu rechnen?
Bundesweit betreibt Park & Control schon 18.000 Stellplätze – Tendenz steigend. „Die Nachfrage nach unserer neuen Technologie ist groß“, sagt ein Unternehmenssprecher.

Besonders der Handel reagiere sehr interessiert, denn die moderne Parkraumbewirtschaftung steigere die Kundenzufriedenheit und senke die Beschwerdequote. In Lübeck setzt unter anderem Aldi auf die Technik, anderenorts auch Edeka.

Was passiert, wenn sich Autofahrer weigern zu zahlen?
Dann stellt das Unternehmen eine Halterabfrage bei der Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrtbundesamt, was zusätzliche Kosten verursacht.

Offensichtlich floriert der Geschäftszweig: 2010 wurden rund 53.000 Halterauskünfte erteilt, im Jahr 2017 waren es schon 850.000. Der Kfz-Halter bekommt die erhöhte Rechnung.

Warum dürfen private Unternehmen Strafen verhängen?
An den Einfahrten stehen Schilder mit Hinweisen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Demnach geht der Kunde mit der Nutzung einen Vertrag ein und akzeptiert die Vorgaben. Laut Allgemeinem Deutschen Automobil-Club (ADAC) muss die Beschilderung eindeutig sein.

Die Rechtsprechung stelle an die Sichtbarkeit aber keine großen Anforderungen. Autofahrern werde zugemutet, sich nach Schildern umzuschauen und diese auch zu lesen.

Wie haben die Gerichte bisher bei Klagen entschieden?
Eines der jüngsten Urteile in der Angelegenheit stammt vom Bundesgerichtshof im Dezember 2019 (Aktenzeichen XII ZR 13/19). Eine Frau hatte sich geweigert, für dreimaliges falsches Parken an Krankenhäusern zu zahlen, weil sie nicht selbst gefahren sei.

Park & Control betont, dass demnach Kfz-Halter bei Verstößen gegen die Parkordnung haften können, wenn sie nur pauschal bestreiten, am Steuer gesessen zu haben, ohne den tatsächlichen Fahrer zu nennen. Außerdem sei das sogenannte „erhöhte Parkentgelt“ als Vertragsstrafe in Höhe von 30 Euro nicht unangemessen.

Was rät die Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein?
Grundsätzlich dürfen private Unternehmen Parkplätze überwachen und Falschparker zur Kasse bitten. „Ein wichtiger Aspekt ist immer die Beschilderung“, sagt Vivien Rehder, Sprecherin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Die hat einen Leitfaden „Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz: Regeln für private Strafzettel“ erstellt. Wer Einspruch einlegen will, sollte das auf jeden Fall schriftlich und mit Fotos von Hinweisschildern machen.

Die Verbraucherschützer weisen zudem darauf hin, dass von der Kontrollfirma in einem ersten Brief als Erinnerung an eine Zahlung nicht direkt Inkasso- oder Mahngebühren in Rechnung gestellt werden dürften. Diese Regelung gelte ebenfalls für die Kosten zur Ermittlung des Halters (BGH-Urteil vom 18.12.2015, V ZR 160/14).