Ahrensburg. Mildes Urteil des Amtsgerichts Ahrensburg: Richterin honoriert positive Entwicklung, Geständnis und Reue des Täters.

Graffiti sind für viele Menschen ein Ärgernis. Zumindest dann, wenn die zumeist bunten Bilder, Schriftzüge und Zeichen auf Häuserfassaden, Gewerbeflächen oder gar Züge gesprüht werden. Das ist in aller Regel illegal und kann die Sprayer schnell mal auf die Anklagebank bringen, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden. So wie jetzt René S. (Name geändert), der sich für „die unbefugte Veränderung des Erscheinungsbildes einer fremden Sache“, wie der Tatbestand juristisch korrekt heißt, vor dem Amtsgericht Ahrensburg verantworten musste.

Am 18. Mai vergangenen Jahres ist der seinerzeit 22-Jährige mit Freunden unterwegs zum Stadtfest Bargteheide. Am Parkplatz der Netto-Filiale an der Alten Landstraße 36 überkommt ihn der unbezähmbare Drang, sich an einer Holzwand und anderen Stellen präsentieren zu müssen. Die Eigentümer beziffern die Kosten für die Entfernung der Schmierereien auf 1049 Euro.

Polizei hatte Täter mit sieben Spraydosen gestellt

Die durch Augenzeugen alarmierte Polizei stellt in einem Rucksack des Täters sieben Spraydosen sicher. Seine Urheberschaft zu leugnen, ist zwecklos. Drei Tags (Signaturen) werden ihm zugeschrieben. Vor Gericht räumt René S. reumütig zwei weitere ein. „Ich kann mir das alles heute nicht mehr erklären, es tut mir wirklich leid“, sagt er. Und dass er sich jetzt nur eines wünsche: beruflich endlich durchstarten zu können. Wohl wissend, dass sich seine Situation als Arbeitsuchender durch diese neuerliche Straftat nicht wirklich verbessert hat.

Denn in den vergangenen Jahren ist der Kaufmann für Büromanagement mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Im Zentralregister finden sich bereits Einträge wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und der Abgabe von Betäubungsmitteln. Für letzteres Delikt ist er Anfang Juli 2018 zu sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Die Strafe wurde allerdings für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Gericht bescheinigt René S. eine positive Entwicklung

Dass ihm in dieser Zeit nun wieder solch ein folgenschwerer Fauxpas unterlaufen ist, bezeichnet René S. selbst als Dummheit. Dabei war er eigentlich auf einem guten Weg. Das bestätigt ihm seine Bewährungshelferin ebenso wie eine Drogenberaterin. Im Vorjahr hat er eine eigene Wohnung in Hamburg bezogen, eine Weiterbildung zum Marketingmanager absolviert, und seitdem 35 Bewerbungen verschickt.

„Die positive Entwicklung, das umfassende Geständnis und die gezeigte Reue des Angeklagten haben sich im Urteil niederschlagen“, sagt Richterin Gisela Happ. Mit 50 Tagessätzen à zehn Euro war sie zehn Tagessätze unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Die Summe darf René S. zudem in Monatsraten von je 25 Euro abstottern. „Ich hoffe, dass es nun keine weiteren Stolpersteine mehr gibt. Machen sie es gut“, gab ihm Happ mit auf den Weg.