Bad Oldesloe. Kurz vor dem Stichtag haben beide Parteien neue Vertragsbedingungen ausgehandelt. Fördergeld steigt rückwirkend zum 1. Juli 2019.

Im Streit um Fördergeld haben sich der Verbund privater Frühförderpraxen und der Kreis Stormarn nun geeinigt. Dem Beschluss zufolge steige die Vergütung der Praxen rückwirkend zum 1. Juli 2019 von durchschnittlich 41 Euro auf 42,74 Euro pro Zeitstunde, sagte Verbundsprecher Jörg Kornatz. „Es war wichtig, einen Kompromiss zu finden, damit die Praxen vor dem Hintergrund des neuen Bundesteilhabegesetzes in das neue Recht übergeleitet werden können. Sonst wäre am 1. Januar 2020 Schluss gewesen.“

Mitarbeiter unterstützen rund 200 Kinder mit Behinderung

In Stormarn erhalten rund 200 Kinder mit Behinderung eine Frühförderung von Mitgliedern des Verbundes privater Frühförderpraxen. Die Mitarbeiter kommen zu den Kindern nach Hause oder in die Kita, um sie bei der Entwicklung der Sprache, Wahrnehmung und Bewegung zu unterstützen. Zudem sind sie Ansprechpartner für die Familien.

Wegen umfangreicher Gesetzesänderungen mussten die Praxen und der Kreis Stormarn spätestens bis zum Jahresende einen neuen Vertrag abschließen. Die Verhandlungen liefen zunächst zäh. Deshalb hatte der Verbund öffentlich Anschuldigungen gegen den Kreis erhoben, sprach von „absichtlichen Verzögerungen“. Diese hatte Landrat Henning Görtz scharf zurückgewiesen.

Verbund: Arbeit in der Frühförderung muss attraktiver werden

Der nun ausgehandelte Kompromiss könne nur ein Einstieg sein, so Kornatz. „Um im Wettbewerb bestehen zu können und um junge Leute für eine Arbeit in der Frühförderung begeistern zu können, müssen wir attraktiver werden.“