Ahrensburg. Bürgermeister will bei S-4-Planung Alternativen vorbringen. Politiker sind gegen bis zu sechs Meter hohe Lärmschutzwände.
Kann sich Ahrensburg in die Planung der neuen S-4-Strecke von Hamburg bis Bad Oldesloe einbringen? Hat die Stadt Einfluss auf die geplanten Lärmschutzwände? Dies war nun erneut Thema bei der Sitzung des Umweltausschusses. Die Grünen hatten zur Debatte gestellt, ob die Stadt noch Einwendungen, also Einsprüche, gegen den Streckenabschnitt 2 auf Hamburger Gebiet einbringt. Diese Idee wurde aber vom Umweltausschuss verworfen.
Die S-4-Strecke ist etwa 36 Kilometer lang
Und darum geht es: Ab 2027 soll die S 4 der Deutschen Bahn (DB) zwischen Bad Oldesloe und Hamburg-Altona werktags 100.000 Menschen befördern. Bis Ahrensburg ist ein Zehn-Minuten-Takt vorgesehen, bis Bargteheide ein 20-Minuten- und bis Bad Oldesloe ein 60-Minuten-Takt. Die Bauarbeiten für die S 4 könnten im Frühjahr 2021 starten.
Die S-4-Strecke von Altona bis Bad Oldesloe ist rund 36 Kilometer lang. Zwischen Hamburg-Hasselbrook und Bahnhof Ahrensburg sind auf 17 Kilometern zwei zusätzliche Gleise vorgesehen. Danach kommt auf drei Kilometern bis Ahrensburg-Gartenholz ein Gleis hinzu. Die größten Veränderungen für das Stadtbild bringen drei bis sechs Meter hohe Schallschutzwände aus Aluminium.
Die Pläne der Bahn für solche Wände haben bei vielen Ahrensburgern Entsetzen ausgelöst. Es wird eine Verschandelung des Stadtbildes befürchtet. Gleichzeitig sorgen sich viele Bürger um zusätzlichen Lärm. Denn der Bau der S-Bahn macht die bestehenden Gleise frei für Güterzüge, die nach Fertigstellung der Fehmarnbeltquerung (FBQ) durch die Orte an der Strecke rollen könnten.
Planverfahren für Stormarner Streckenteil startet 2020
Zur Fertigstellung der S 4 gibt es drei Planfeststellungsabschnitte (PFA): Bahnhof Hamburg-Hasselbrook bis Luetkensallee (PFA 1), von dort bis Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein (PFA 2) und von der Landesgrenze bis zum Bahnhof Ahrensburg-Gartenholz (PFA 3). Die Bahn hat für den Planfeststellungsbeschluss sämtliche Unterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht. Die genauen Details für Stormarn werden im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren geregelt.
Die öffentliche Auslegung der Bahn-Unterlagen für Abschnitt 2 endete am 9. Dezember, die Frist zum Einreichen von Einwendungen und Einsprüchen gegen den PFA 2 dauert noch bis 23. Dezember. Der Planfeststellungsabschnitt 3 mit dem Stormarner Teil der S 4 ist nächstes Jahr an der Reihe.
Im Umweltausschuss regten die Grünen an, dass die Stadt schon Einwendungen gegen den PFA 2 erheben solle. „Es wurden alternative Trassen für den Güterverkehr nicht ausreichend geprüft“, sagte Ausschussvorsitzender Christian Schmidt (Grüne). Der Planabschnitt habe eine Fernwirkung auch auf Ahrensburg, daher sei die Stadt betroffen. Er verwies auf zwei Resolutionen der Ahrensburger Stadtverordneten.
Vorschlag der Grünen ohne formelle Abstimmung verworfen
In ihnen wird gefordert, den Güterverkehr möglichst zu reduzieren und Alternativstrecken für ihn zu prüfen. Der Vorstoß der Grünen wurde bei den übrigen Fraktionen mit Ausnahme der FDP skeptisch aufgenommen. Sie zweifelten an der Wirkung solcher Einwendungen und plädierten dafür, sich auf den für Ahrensburg relevanten Abschnitt 3 zu konzentrieren.
Zudem reiche die Zeit nicht mehr aus, Einwendungen gegen den PFA 2 zu formulieren und einzureichen. Einig waren sich jedoch alle Fraktionen darin, dass die S 4 grundsätzlich gut für Ahrensburg ist. Aufgrund der ablehnenden Haltung der meisten Ausschussmitglieder wurde der Vorschlag der Grünen schließlich ohne formelle Abstimmung verworfen.
Ahrensburgs Bürgermeister Michael Sarach zeigt auf Abendblatt-Anfrage Verständnis für diese Haltung. Er bekräftigt jedoch: „Wir dürfen beim Lärmschutz nicht klein beigeben. Es ist zwingend geboten, die Position der Stadt beim Planfeststellungsabschnitt 3 deutlich zu machen.“ Die Stadt wolle einerseits die S 4 und andererseits einen Lärmschutz gegen den Güterverkehr, der das Stadtbild nicht verschandele.
Michael Sarach will technische Lösungen statt hoher Wände
„Ohne die S 4 haben wir gar keinen Anspruch gegen die Bahn auf Lärmschutz“, betont Verwaltungschef Sarach. „Das Beste ist, den Güterverkehr auf eine andere Strecke zu verlagern. Wir müssen aber auch realistisch sehen, dass die Chancen dafür gering sind.“ Möglich sei, den Lärmpegel statt mit sechs Meter hoher Lärmschutzwänden mit anderen Maßnahmen zu senken. Dazu zählt der Bürgermeister etwa Flüsterbremsen, Schienenstegdämpfer, Radschmieranlagen und sehr niedrige Lärmschutzmauern direkt neben den Rädern.
„Wir müssen alle Möglichkeiten im Verfahren zum Planabschnitt 3 vorbringen“, sagt Sarach. Und wenn schließlich ein für Ahrensburg negativer Planfeststellungsbeschluss ergeht, müsse weiter alles dagegen geprüft werden. „Wir müssen dann sehen, ob die Stadt klagen kann oder Klagen von Bürgern unterstützt.“