Grosshansdorf. Bewohnerinnen wollten die Abgabe der Tiere per Eilverfahren vor Verwaltungsgericht Schleswig stoppen. Das weist den Widerspruch ab.

Darf die Gemeinde Großhansdorf die Katzen aus dem Messie-Haus vermitteln, bevor das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig über eine endgültige Fortnahme der Tiere entschieden hat? Ja, hat ebenjenes Gericht jetzt geurteilt und damit einen Eilantrag der Halterinnen, eine 70 Jahre alte Großhansdorferin und ihre 50-jährige Tochter, abgewiesen.

Mehr als einhundert Tiere wurden aus dem Haus gerettet

Die 112 Tiere waren Mitte August aus dem völlig vermüllten und mit Fäkalien übersäten Haus der Frauen gerettet worden, nachdem Nachbarn wegen der zahlreichen umherstreunenden Tiere auf dem Areal die Polizei alarmiert hatten. Die Gemeinde ordnete die sogenannte vorläufige Fortnahme der Katzen an, brachte sie in Tierheimen unter.

„Die Halterinnen hatten bis Ende August Zeit, eine artgerechte Haltung der Tiere zu gewährleisten, um die Katzen zurückzuerhalten. Nach Verstreichen der Frist erfolgte die endgültige Fortnahme und der Beginn der Vermittlung“, sagt Arne Müller, Mitarbeiter im Ordnungsamt. Fünf Katzen haben inzwischen ein neues Zuhause gefunden. Doch die Halterinnen möchten die Katzen nicht abgeben. „Sie haben Widerspruch eingelegt“, berichtet Müller.

Bis zum endgültigen Urteil können zwei Jahre vergehen

Damit ist der Fall Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht. Bis ein Urteil fällt, kann es nach Angaben eines Gerichtssprechers rund zwei Jahre dauern. Arne Müller: „Vor dem Hintergrund der immensen Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Katzen in den Heimen haben wir die sofortige Vollziehung der endgültigen Fortnahme angeordnet. Damit können wir die Katzen schon vor dem abschließenden Urteil an neue Halter vermitteln.“ Im Normalfall hätte der Widerspruch dazu geführt, dass die Vollstreckung bis zum Gerichtsbeschluss aufgeschoben wird. Derzeit zahlt die Gemeinde zehn Euro pro Tag und Tier Unterhalt.

Mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht vom 12. September hatten die beiden Halterinnen versucht, die sofortige Vollstreckung aussetzen zu lassen. Dann hätte die Vermittlung der Katzen gestoppt werden müssen. Doch dazu kommt es nicht. „Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wird abgelehnt“, heißt es in einem Schreiben des Oberverwaltungsgerichts an die Frauen, das dem Abendblatt vorliegt. „Bei der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse“, lautet die Begründung des Gerichts. Die Kosten einer anhaltenden Unterbringung könnten voraussichtlich von den Halterinnen nicht getragen werden und würden folglich dem Steuerzahler zur Last fallen, so das Gericht, das damit der Argumentation der Gemeinde Großhansdorf folgt.

Gesamtes Gebäude war voll mit Abfall und Fäkalien

Das Schreiben des Gerichts nennt weitere Details zu den Lebensumständen der Katzen im Messie-Haus. „Das gesamte Gebäude war von Abfall und Fäkalien und sämtlich von durch undichte Stellen eintretendes Wasser und Katzenurin durchfeuchtet.“ Im Keller habe die Feuerwehr der Raumluft wegen der hohen Konzentration von Ammoniakgasen künstlich Sauerstoff zuführen müssen, um ihn gefahrlos betreten zu können.

Einigen Tieren fehlten Extremitäten, sie hätten offene Wunden gehabt, schreibt das Gericht mit Verweis auf den Bericht der Amtstierärztin. „Einige der Katzenwelpen sind in Folge des unzureichenden Gesundheitszustandes verstorben“, heißt es weiter. In dem Haus seien tote Tiere gefunden worden, eine Jungkatze sei angefressen gewesen.

Bürgermeister freut sich über die Entscheidung

Großhansdorfs Bürgermeister Janhinnerk Voß zeigte sich erleichtert über den Beschluss des Verwaltungsgerichts, den Eilantrag abzuweisen. „Ich freue mich über diese Entscheidung“, so Voß. Die Tierheime könnten nun weiter dafür sorgen, dass die Katzen ein neues Zuhause fänden. „Ich werte die Entscheidung im Eilverfahren als wegweisend für das endgültige Urteil über die Rechtmäßigkeit der Fortnahme“, so Voß.

Das von der Gemeinde verhängte Tierhaltungsverbot sowie das Nutzungsverbot für das Haus der Frauen gälten fort. Die Gemeinde bereitet eine Anzeige wegen Tierquälerei vor. Der Bürgermeister betont: „Wir wollen die Damen mit den Maßnahmen nicht schädigen, sondern schützen, ebenso die Katzen.“