Ahrensburg. Aus Liebeskummer attackiert ein 19-Jähriger die Affäre seiner Partnerin. Richter stellt Verfahren unter Auflagen ein.
Gemeinsam mit zwei Freuden verprügelte er einen 21-Jährigen – weil dieser eine Affäre mit seiner Freundin hatte. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs mussten sich Robert F. (alle Namen geändert) und seine Mitstreiter vor dem Amtsgericht Ahrensburg verantworten.
Die Tat ereignete sich im Januar 2018. Der 19 Jahre alte Ahrensburger hatte auf einer Feier erfahren, dass seine Partnerin, mit der er nach eigenen Angaben „seit rund zweieinhalb Jahren in einer On-Off-Beziehung“ lebt, eine Affäre mit F.s Bekanntem Christian K. hatte. Unter Alkoholeinfluss suchten sie K. gegen 2 Uhr an seiner Wohnadresse auf. Als K.s Vater die Tür öffnete und die Gruppe anwies, das Grundstück zu verlassen, verschafften sich die Drei gewaltsam Zugang zu dem Haus. Das Opfer befand sich zu diesem Zeitpunkt im Obergeschoss. „Als ich hörte, dass Personen die Treppe raufkommen, habe ich sofort die 110 gewählt. Ich ahnte ja schon, was sie vorhatten“, schilderte K. vor Gericht.
Polizei konnte Täter kurz nach der Tat stellen
„Ich brüllte noch meine Adresse in den Hörer, als mich eine Faust im Gesicht traf und das Handy weggeschleudert wurde“, erinnert er sich. Zu dritt schlugen und traten Robert F. und seine Mitstreiter minutenlang auf ihr Opfer ein, einer der Täter warf einen Stuhl, der K. am Bein traf. „Bevor sie flüchteten, verwüsteten sie noch das Zimmer“, sagte K. Er erlitt starke Prellungen am Oberkörper und Kopf, sowie Schürfwunden an Armen und Beinen.
Die Polizei konnte die Täter kurz nach der Tat nahe K.s Wohnort stellen. Ein Bluttest ergab Werte von 1,11 Promille bei F., bei den anderen Tätern wurde ein Alkoholwert von unter einem Promille ermittelt. Vor Gericht zeigten sich alle Drei einsichtig, räumten die Tat vollumfänglich ein.
Angeklagte zeigten in Verhandlung Reue
„Im Nachhinein ist das ganz schön peinlich, ich weiß auch nicht, was uns dazu bewegt hat“, sagte einer der Täter. Mutmaßlich sei es die Eifersucht gewesen. Weil sie alle zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt waren und damit ohnehin auf ein dem Jugendstrafrecht entsprechend milderes Urteil hoffen konnten, sich in der Verhandlung reuig zeigten, stellte der Vorsitzende Richter das Verfahren unter Auflagen vorläufig ein.
F. hat 60 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten, die Mittäter müssen je 1000 Euro zur Hälfte an das Opfer und an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. F. ist inzwischen wieder mit jener Freundin zusammen.