Ahrensburg/Bargteheide. Wegen Hausfriedensbruchs musste sich ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht in Ahrensburg verantworten – zum Erstaunen des Vorsitzenden Richters

Viele haben es in ihrer Jugend wohl schon getan, sei es aus akutem Bedarf einer nassen Erfrischung in einer warmen Sommernacht oder schlicht aus Abenteuerlust: ein nächtliches Bad im örtlichen Schwimmbad übt eine gewisse Anziehungskraft auf Jugendliche aus. Für einen Elmenhorster hatte die Schwimmeinheit zu später Stunde nun ein gerichtliches Nachspiel.

Polizei fasst Verdächtigen mit nassen Haaren

Wegen Hausfriedensbruchs musste sich der 20-Jährige vor dem Amtsgericht in Ahrensburg verantworten – zum Erstaunen des Vorsitzenden Richters. Dawid I. (Name geändert) hatte gemeinsam mit Freunden in der Nacht des 26. Juni 2018 den Zaun des Bargteheider Freibades überwunden und ein Bad im kühlen Nass genommen. Eine Anwohnerin konnte dem nächtlichen Badespaß wenig abgewinnen, sie hatte Geräusche aus der Badeanstalt vernommen und die Polizei verständigt. „Wir haben eine Gruppe Jugendlicher mit nassem Haar an der Hamburger Straße abgefangen. Sie trugen Sporttaschen und gaben an, gerade geduscht zu haben“, so der Beamte vor Gericht. Eine im Freibad gefundene Bauchtasche samt Personalausweis sorgte schließlich zur Überführung der Eindringlinge. Der Richter konnte derweil keine kriminelle Energie bei Dawid I. erkennen. „Für mich ist das vergleichbar mit Schwarzfahren. Eine jugendliche Dummheit, bei der niemand zu Schaden gekommen ist“, sagte er.

„Bei dem Fall handelt es sich in der Tat um ein sehr leichtes Vergehen, bei dem eine Anklage nicht zwingend notwendig war“, sagt Michael Burmeister, Direktor des Amtsgerichts. Über eine Anklage entscheide aber die Staatsanwaltschaft. „Dabei wird besonders auf bestehende Vorstrafen geachtet.“ In diesem Fall hatte sich I. einer Arbeitsauflage aus einem früheren Verfahren entzogen. Gegen einen „Denkzettel“, eine Zahlung von 50 Euro an die Landeskasse, stellte das Gericht das Verfahren ein.