Lübeck/Bargteheide. Prozess kann in drittem Anlauf weitergehen. Am Donnerstag sagten weitere Zeugen aus – hauptsächlich Polizeibeamte.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf die Bargteheiderin Svea T. hat das Landgericht Lübeck den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter zurückgewiesen. „Die Kammer hat die Besorgnis der Befangenheit nicht geteilt“, sagte Gerichtssprecher Stephan Bahlmann auf Abendblatt-Anfrage. Die Entscheidung sei den Prozessbeteiligten vor dem zweiten Verhandlungstag schriftlich mitgeteilt worden.

Am Donnerstag kamen vor Gericht weitere Zeugen zu Wort – vor allem Polizeibeamte. Für die meisten war es nicht die erste Aussage in dem Fall. Denn der Prozess gegen Sven S. läuft bereits zum dritten Mal. Der 37-Jährige soll seine Ex-Freundin im August 2016 unter einem Vorwand in seine Wohnung in Bargteheide gelockt und dort mit drei Schüssen getötet haben, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Dafür hatte ihn das Landgericht im November 2017 bereits zu lebenslanger Haft verurteilt, der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch wegen eines Formfehlers auf.

Der Prozess wird am Donnerstag, 24. Januar, fortgesetzt. Ein Urteil wird erst Mitte Mai erwartet.