Bad Oldesloe. Zwar akzeptiert er die Dokumente vermutlich weiterhin nicht, aber dagegen hat die Landesregierung ein effektives Mittel gefunden.
Sobald es ihnen ans Geld geht, knicken viele Reichsbürger letztlich doch vor der Rechtsordnung der Bundesrepublik ein. Dies belegen nun Zahlen, die das Innenministerium veröffentlicht hat. Vor gut zwei Jahren trat der sogenannte „Reichsbürger-Erlass“ in Kraft. Schleswig-Holsteiner, die aus der Bundesrepublik Deutschland austreten wollen und dafür ihren gültigen Ausweis bei den Behörden abgeben, müssen eine Verwahrgebühr von fünf Euro pro Tag zahlen. „Wer der Meinung ist, dass er sich über geltende Gesetze und Vorgaben hinwegsetzen kann, der muss eben zahlen“, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), der die Verordnung als Erfolg wertet: „Die Verwahrgebühr hat Wirkung gezeigt.“
Denn immer weniger Reichsbürger wollen ihren Ausweis abgeben – oder ändern ihre Meinung, sobald sie von den Verwahrgebühren erfahren. So sollen landesweit von 40 Reichsbürgern 28 ihren Ausweise gleich wieder mitgenommen haben.
In Stormarn sind 15 Reichsbürger aktenkundig
Im Kreis Stormarn schreckte dies einen Bürger offenbar nicht ab – zunächst zumindest. Als sich aber die Verwahrgebühr auf 80 Euro summierte, holte er seinen Ausweis im Ahrensburger Rathaus wieder ab. Unbelehrbar blieb hingegen ein anderer Reichsbürger aus Schleswig-Holstein, gegen den im vergangenen Jahr eine Verwahrgebühr in Höhe von 655 Euro festgesetzt wurde. In einem Vollstreckungsverfahren wurde das Geld vollständig eingezogen.
Das Innenministerium in Kiel rechnet der „Reichsbürger-Bewegung“ derzeit 313 Menschen zu. Das sind 13-mal so viele wie 2015, als erstmals Reichsbürger registriert wurden. Allerdings spricht die Regierung von „einer kontinuierlichen Aufhellung des Phänomenbereichs“. In Stormarn zählte die Behörde zuletzt 15 Reichsbürger. Im Nachbarkreis Herzogtum Lauenburg registrierte der Verfassungsschutz mit 37 Mitgliedern die meisten Reichsbürger im Land.
Reichbürger haben Affinität zu Waffen
Eine Gefahr geht von Reichsbürgern aus Sicht des Verfassungsschutzes insbesondere wegen ihrer großen Affinität zu Waffen aus. So haben landesweit 20 Reichsbürger eine waffenrechtliche Erlaubnis und besitzen 46 Waffen. Nicht gegen jeden von ihnen können die Behörden ein Widerrufsverfahren einleiten, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht in jedem Fall gegeben sind. In bislang landesweit zehn Fällen wurde eine „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“ festgestellt und 19 Schusswaffen sichergestellt. In Stormarn soll es laut Verwaltung keine Reichsbürger geben, die eine Waffenerlaubnis haben.