Bargteheide/Hamburg. In Bargteheide konnte er im Sommer noch flüchten, in Hamburg war nun Endstation. Der 31 Jahre alte Chilene sitzt jetzt in Haft.
Er ist wohl der Klassiker unter den Verstecken, wenn man jemandem nicht begegnen möchte, der unerwartet eine Wohnung betritt: der Kleiderschrank. In diese Trickkiste hat nun auch ein mutmaßlicher Einbrecher gegriffen, der nach einer Tat in Bargteheide von der Polizei mittlerweile per Haftbefehl gesucht wurde. Doch Klassiker haben den Nachteil, dass sie ziemlich bekannt sind. Und diesen Nachteil bekam auch der 31 Jahre alte Chilene zu spüren: Er wurde festgenommen.
Für die Polizei hat dabei noch ein anderer Klassiker beste Dienste geleistet, nämlich der berühmte „Kommissar Zufall“. Denn eigentlich hatten die Beamten die Wohnung am Gottschalkring in Hamburg-Harburg im Zusammenhang mit einem anderen Einbruch durchsucht, für den zwei Ende Oktober festgenommene Kolumbianer verantwortlich sein sollen. Und bei dieser Durchsuchung entdeckten sie dann den Mann, der sich offenbar einer Festnahme mittels des Klassikers „Kleiderschrank“ entziehen wollte.
Sein Mittäter war bei der Sofortfahndung gefasst worden
Der 31 Jahre alte Chilene kam zunächst in das Hamburger Untersuchungsgefängnis und wurde später in die JVA nach Lübeck überführt. Der gegen ihn ausgestellte Haftbefehl geht zurück auf eine Tat am 18. Juni in Bargteheide, bei der zwei Männer in eine Wohnung eingebrochen waren. Der eine, ein 37 Jahre alter und ebenfalls aus Chile stammender Mann, wurde bei der Sofortfahndung gefasst, sein Mittäter konnte seinerzeit unerkannt entkommen.
Erst durch umfangreiche Ermittlungen war es den für die Bekämpfung der Einbruchskriminalität zuständigen Ahrensburger Spezialisten gelungen, die Identität des damals noch flüchtigen zweiten Täters festzustellen. Das Amtsgericht Ahrensburg hatte daraufhin Haftbefehl erlassen.
Der seinerzeit auf frischer Tat festgenommene, damals 37 Jahre alte Mann, ist bereits am 10. Dezember 2018 durch das Amtsgericht Lübeck wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in drei Fällen, davon in einem Fall im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden. Darüber hinaus hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten Stehlgutes in Höhe von 20.000 EUR angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.