Bad Oldesloe. Überraschung beim Prozessauftakt um Alkoholfahrt auf der A 1 zwischen Reinfeld und Bad Oldesloe. Eines der Opfer wollte nur helfen.

Zwei Männer sind tot. Gestorben an einem kalten Januarabend bei einem schrecklichen Unglück auf der A 1 zwischen Reinfeld und Bad Oldesloe. Der Autofahrer, der die Verantwortung für den Unfall trägt, sitzt mit auf dem Tisch gefalteten Händen im Saal 1 des Ahrensburger Amtsgerichts. Verteidiger Jan Langhans liest eine Erklärung seines Mandanten Heiner B. (Name geändert) vor. „Ich schäme mich zutiefst dafür, dass die Vorwürfe zutreffen“, lässt der 43 Jahre alte Angeklagte aus Winsen/Luhe darin verlauten. Diese Vorwürfe wiegen schwer: fahrlässige Tötung in zwei Fällen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Trunkenheit im Straßenverkehr und Vortäuschen einer Straftat.

Er habe „unsagbares Leid“ über zwei Familien gebracht, so der Mann mit den kurzen Haaren, der in grauer Hose, lila Hemd und taubenblauem Jackett auf der Anklagebank sitzt. „Ich möchte ausdrücklich und von ganzem Herzen um Entschuldigung bitten“, heißt es weiter. Er schäme sich, dass er aus Angst und Verzweiflung nicht den Mut gehabt habe, die Wahrheit zu sagen. Denn nach dem Unfall am 26. Januar 2017 hatte B. der Polizei eine ganz andere Version präsentiert: Er sei den ganzen Tag zu Hause gewesen, sein Auto sei wohl gestohlen worden.

Unfallverursacher hatte mindestens 2,53 Promille im Blut

Richter Ulf Thiele (M.) urteilt mit seinen beiden Schöffen. Jan Langhans (l.) verteidigt den Angeklagten. Am Fenster die Nebenkläger (v. r.) Gergana Hüttmann und Henning Jansen sowie Staatsanwalt Florian Büchmann
Richter Ulf Thiele (M.) urteilt mit seinen beiden Schöffen. Jan Langhans (l.) verteidigt den Angeklagten. Am Fenster die Nebenkläger (v. r.) Gergana Hüttmann und Henning Jansen sowie Staatsanwalt Florian Büchmann © Harald Klix | Harald Klix

„Mir ist bewusst, dass ich der Täter bin“, steht jetzt in der Erklärung vor dem Schöffengericht. Da er am Unfallabend total betrunken war – ein Gutachter errechnet 2,53 Promille, hält aber auch bis zu 3,28 für möglich –, habe er nur lückenhafte Erinnerungen, so B. Nach Gesprächen mit seinem Verteidiger, Ärzten und Psychologen sei aber auch er überzeugt, dass sich der Vorfall so abgespielt habe wie von der Anklage vorgetragen.

Laut Staatsanwalt Florian Büchmann war Heiner B. auf der Autobahn zwischen Reinfeld und Bad Oldesloe in Richtung Hamburg unterwegs. Um 20.28 Uhr rammt er mit circa 170 km/h einen Toyota, den ein 54-Jähriger aus Bielefeld steuert. Der Toyota schleudert erst nach rechts in die Leitplanke und bleibt dann schräg auf dem linken Fahrstreifen liegen. B. fährt in seinem unbeleuchteten Auto weiter.

Angeklagter nimmt Taxi für Heimfahrt nach Winsen/Luhe

Ein 44-Jähriger aus einem Dorf in Stormarn hält mit Warnblinklicht auf dem Standstreifen an, zieht den Bielefelder aus dem Wrack. Auch andere Autos stoppen, einige fahren aber auch weiter. Als die beiden Männer direkt am Toyota stehen, wird das Auto vom Hyundai eines Kölners mit etwa Tempo 120 gerammt. Der Aufprall katapultiert die beiden Männer förmlich durch die Luft. „Plötzlich waren sie weg“, sagt ein Zeuge später. Erst nach längerer Suche finden Helfer die leblosen Körper auf der anderen Seite der Mittelleitplanke auf dem Grünstreifen.

Unterdessen nimmt Heiner B. die Autobahnausfahrt Bad Oldesloe – und verursacht laut Anklage um 20.32 Uhr an der Einmündung zur B 208 einen weiteren Unfall. Eine Zeugin (53) berichtet, dass sie mit ihrem Wagen gerade noch ausweichen konnte: „Ich hörte, wie das Auto in die Leitplanke fuhr und sah im Seitenspiegel, wie es ohne Licht in Richtung Oldesloe wegfuhr.“ Sie ruft sofort die Polizei an.

B. stellt sein Auto an der Teichkoppel im Oldesloer Gewerbegebiet ab. Er lässt sich im Taxi für rund 160 Euro in sein Haus in Winsen/Luhe bringen. Dort stehen um 22.46 Uhr zwei Polizisten vor der Tür. Ihre Kollegen aus Stormarn haben den demolierten Mazda in Bad Oldesloe entdeckt und den Halter ermitteln lassen. „Wir mussten penetrant klingeln und klopfen, bis nach längerem Warten geöffnet wurde“, sagt ein Polizist vor Gericht. B. habe auf die Erläuterung, dass er in eine Unfallflucht verwickelt sein könnte, entgegnet, dass sein Auto doch vor der Tür stehe, und beide Originalschlüssel vorgezeigt.

Blutprobe ergibt um Mitternacht fast 2,4 Promille

Er selbst habe sich morgens bei der Firma krankgemeldet, sei seit dem Vormittag zu Hause und habe tagsüber getrunken. Ein Alkoholtest ergab 2,19 Promille. Weil die Beamten die Aussage anzweifelten, nahmen sie B. nach Rücksprache mit den Stormarner Kollegen zur Blutprobe mit auf die Wache. Der Test um 0.02 Uhr ergab 2,38 Promille, bei einer Kontrolle um 0.32 Uhr waren es 2,32 Promille. Vor dem Verlesen der Erklärung seines Mandanten hatte Verteidiger Jan Langhans noch versucht, mit allen Prozessbeteiligten in einem sogenannten Rechtsgespräch eine Verständigung zu erreichen. Ziel sei eine Bewährungsstrafe.

Doch sowohl Richter Ulf Thiele („Ich möchte die Motive des Angeklagten klären“) als auch Staatsanwalt Büchmann sowie die beiden Nebenkläger Henning Jansen und Gergana Hüttmann, die die Witwen der Opfer vertreten, lehnten dies ab.

Private Probleme ließen Krankheit wieder aufflammen

Der Verteidiger erläuterte, das B. alkoholkrank war. Nach einer erfolgreichen Reha habe er am Silvestertag 2016 nach einem Glas Sekt einen Rückfall erlitten. Wegen privater Probleme sei die Sucht bis zum Unfall immer größer geworden. An jenem Tag sei er von seiner Lebensgefährtin – seit 19. August dieses Jahres ist es seine Verlobte – in Rostock gekommen. Dort habe er ab „12 bis 13 Uhr“ zwei Literflaschen Rotwein getrunken und abends auf einem Autobahnparkplatz drei 0,33-Liter-Dosen Gin Tonic. Vom Zusammenstoß erinnere er nur noch „einen lauten Knall und eine starke Erschütterung“.

Laut einer Handy-Auswertung beim Landeskriminalamt (LKA) telefonierte B. danach zwischen 20.31 und 21.12 Uhr fünfmal mit seiner Freundin. Worum es dabei ging, wisse er nicht mehr, so der Angeklagte: „Thema war nur, dass etwas Schlimmes passiert ist.“ Seine heutige Verlobte, die ebenfalls als Zeugin geladen war, nutzte ihr Recht, die Aussage zu verweigern.

Der Prozess wird am 16. Oktober fortgesetzt.