Ahrensburg. Verfahren wegen sexueller Übergriffe und Diebstählen auf dem Stadtfest vor zwei Jahren wurden mittlerweile fast alle eingestellt.
Im Juni 2016 kam es beim Ahrensburger Stadtfest zu zahlreichen sexuellen Übergriffen und Diebstählen. Die Taten ereigneten sich am Disco-Turm an der Hamburger Straße, der besonders bei jungen Stadtfest-Besuchern beliebt war.
Am späten Sonnabend des 11. Juni wurden dort mehrere junge Frauen von einer Gruppe jüngerer Männer unsittlich berührt. Die Mädchen, die zwischen 15 und 17 Jahren alt waren, erstatteten später Anzeige. Zudem wurden auch mehrere junge Männer Opfer des sogenannten Antanz-Tricks, bei dem die Täter sich dem Opfer tanzend nähern, um ihm Geld oder Mobiltelefon aus der Tasche zu stehlen.
Bei der Staatsanwaltschaft Lübeck wurden insgesamt 25 Ermittlungsverfahren mit 29 Opfern geführt. In 21 Fällen handelte es sich dabei um Verfahren gegen Unbekannt. Alle mussten eingestellt werden, da die Täter nicht ermittelt werden konnten.
In einem Verfahren wurden ein Täter-Opfer-Ausgleich eingeleitet
In einem Verfahren wegen Beleidigung auf sexueller Basis gegen einen Jugendlichen aus Hamburg wurde ein Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren eingeleitet. Das hat zum Ziel, dass das Opfer die Tat verarbeiten kann und der Täter aus ihr lernt und keine weiteren Taten begeht. „Dieses Verfahren ist im Ergebnis aufgrund der Bereitschaft des reuigen Beschuldigten eingestellt und die Anzeigende auf den Privatklageweg verwiesen worden“, sagt Oberstaatsanwältin Ulla Hingst vom Landgericht Lübeck.
Das umfangreichste Verfahren wegen sexueller Nötigung ist von der Lübecker Staatsanwaltschaft nach Hamburg abgegeben worden. Denn: Bei jugendlichen Tätern gilt das Wohnortprinzip. Die elf Beschuldigten waren zum damaligen Zeitpunkt in Hamburg gemeldet. Zwei von ihnen wurden „wegen Freiheitsberaubung, tätlicher Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt“, sagt die Hamburger Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Beide wurden freigesprochen. „Die Beweisaufnahme hat nicht ergeben, dass sie die Taten begangen haben“, begründet eine Sprecherin des Hanseatischen Oberlandesgerichts.
In einem Fall, in dem es um den Vorwurf des Diebstahls ging, musste das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden, sagt Oberstaatsanwältin Hingst aus Lübeck. Ein weiteres Verfahren gegen zwei Jugendliche aus Hamburg wurde ebenfalls an die dortige Staatsanwaltschaft abgegeben. Auch dieses Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.