Lübeck/Bargteheide. Der Prozess zum Mordfall Svea T. aus Bargteheide geht weiter. Der Verteidiger hatte bereits im Prozess auf Totschlag plädiert.

Sven S. tötete seine ehemalige Freundin, weil sie sich von ihm trennen wollte. Dazu lockte er Svea T. unter einem Vorwand in seine Wohnung und schoss dreimal auf die 28-Jährige. Das Landgericht Lübeck sah deswegen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an und verurteilte den 36-Jährigen, wie berichtet, zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Jan Markus Schulte, hat nun gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Bereits im Prozess hatte er auf Totschlag plädiert. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, ob er den Fall annimmt. Dann werde das Urteil auf Rechtsfehler überprüft, sagt Oberstaatsanwalt Hans-Peter Lofing. Die tatsächlichen Umstände des Falls würden jedoch nicht wieder neu aufgerollt. Sollte es zu Fehlern gekommen sein, könne der Fall an das Landgericht zurückverwiesen werden. Zuständig sei dann aber eine andere Strafkammer. Folgt der BGH der Begründung des Verteidigers nicht, wird das Ende November erlassene Urteil rechtskräftig, und Sven S. muss seine Haftstrafe antreten. Bis dahin bleibt er in U-Haft.