Ahrensburg. Der Bauausschuss ändert die Resolution zu den Plänen der Deutschen Bahn für die Innenstadt. Es sollen niedrigere Schallschutzwände her.

Der Widerstand gegen die von der Deutschen Bahn geplanten bis zu sechs Meter hohen Lärmschutzwände im Bereich der Ahrensburger Innenstadt geht weiter. Nach dem Umwelt- stimmte nun auch der Bauausschuss für eine Resolution, in der die Stadt deutlich Position gegen die im Zuge des S-4-Ausbaus vorgesehenen Schutzwände bezieht.

Die Stadt fordert in ihrer Erklärung die Bahn und das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf, einen rund 450 Meter langen Bereich zwischen dem Bahnhof und der Schienenquerung der Manhagener Allee ebenso von den hohen Lärmschutzwänden frei zu halten wie das Naturschutzgebiet Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal. Als Alternative sollen niedrigere Schallschutzwände, alle möglichen lärmmindernden Maßnahmen am Gleis und passiver Schallschutz an Gebäuden in die Planungen einbezogen werden.

Die Resolution ist für die Bahn aber rechtlich nicht bindend

Auf Antrag der FDP änderte der Bauausschuss den vorliegenden Resolutionsentwurf dahingehend, als dass Bahn und EBA zudem aufgefordert werden, „die Trasse Lübeck–Büchen–Lüneburg durchgängig zu elektrifizieren und teilweise zweigleisig auszubauen.“ Der Grund: Diese Trasse soll als Alternativstrecke für den Fern- und Güterverkehr dienen. Dies wurde auf Wunsch der FDP ebenso in die Resolution aufgenommen wie die Forderung, Ahrensburg, Bad Oldesloe und Bargteheide sowie den gesamten Kreis vom Fern- und Güterverkehr, der nicht das Ziel Hamburg hat, „signifikant zu entlasten“.

Die so geänderte Resolution wurde ohne Gegenstimmen bei Enthaltungen der Grünen vom Ausschuss beschlossen. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Umweltausschuss in dem Papier auf Wunsch der Grünen zwei Forderungen vorgezogen, das Stadtgebiet vom Fernverkehr auf der Schiene zu entlasten.

Bahn hat Planunterlagen beim EBA eingereicht

Als Nächstes muss nun die Stadtverordnetenversammlung am 27. November die Resolution mit den Änderungswünschen der Ausschüsse beschließen. Allerdings: Rechtsverbindlich für die Bahn ist die Erklärung nicht. Die Stadt muss daher ihre Bedenken gegen die hohen Lärmschutzwände vor allem als Einwendungen im ausstehenden Planfeststellungsverfahren geltend machen.

Die Bahn hat die Planunterlagen für die S-4-Strecke beim EBA zu einer Vorprüfung eingereicht. Danach eröffnet der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr das Planfeststellungsverfahren. Ahrensburgs Bauamtsleiter Peter Kania sagt auf Abendblatt-Nachfrage: „Das Ziel der Resolution ist, das Eisenbahn-Bundesamt schon bei dessen Prüfung darauf hinzuweisen, dass es Alternativen zu den Bahn-Plänen gibt und diese Alternativen politisch gewollt werden.“