Ahrensburg. Ahrensburger Richter deutet bei Bestandsaufnahme an, welches Sterafmaß angeklagten Großhansdorfer erwartet.

Was ist noch Meinungsäußerung und was schon Beleidigung? Mit dieser Frage wird sich der Ahrensburger Richter Paul Holtkamp beschäftigen müssen, wenn er gegen Erwin T. (Name geändert) ein Urteil fällt. Soweit war es aber am Dienstag noch nicht. Dennoch ließ der Richter in einem Rechtsgespräch durchblicken, wie er die Tatvorwürfe bewertet und welches Strafmaß dem wegen Beleidigung angeklagten Großhansdorfer (58) droht.

Wie berichtet, wurden bereits alle Tatvorwürfe fallen gelassen, in denen T. seinen Erzrivalen, einen Ahrensburger Blogger (73), beleidigt haben soll. Der Grund: Bei gegenseitigen Beleidigungen bleiben beide straffrei. Damit blieben 26 weitere Taten, deren Aufklärung größtenteils simpel sei, so der Richter: „Es gibt umfangreiches schriftliches Material, was zweifelsfrei von Ihnen stammt.“

In zahlreichen Fällen sei eine Beleidigung nachweisbar

Als weniger einfach bezeichnete der Richter die Bewertung der Taten und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Danach kann Kritik auch polemisch und überspitzt sein.“ Entscheidend sei, welchen Sachbezug es gab. Dafür ging der Richter jeden Tatvorwurf durch und gab eine Einschätzung ab. So könnte eine Äußerung von T., eine Richterin solle in ein Zimmer gesperrt werden, in das Staub geblasen werde, als Beanstandung eines richterlichen Verfahrens von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Doch die Äußerungen gegen die Richterin, die in einem Zivilverfahren nicht im Sinne von Erwin T. entschieden hatte, gingen weiter: Ihr sollte mit dem Hammer auf ihren Kopf geschlagen werden. Holtkamp: „Hier muss zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen werden.“

Bei anderen Tatvorwürfen gab es für die Bepöbelungen jedoch keinen Sachbezug. Somit sei in zahlreichen Fällen eine Beleidigung nachweisbar und deswegen rechnet der Richter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr. Ob nach dieser Bestandsaufnahme weitere Zeugen benötigt werden, müssen Ankläger und Angeklagter bis zum nächsten Termin am 13. September entscheiden.

Erwin T. sagte offenbar in der Hoffnung auf einen Freispruch: „Ich verpflichte mich, gegenüber anderen nicht mehr so etwas zu sagen – außer gegen ...“ Dann nannte er seinen Erzrivalen und einige Anwälte.