Ahrensburg. Das Landesinnenministerium in Kiel entscheidet über Millionen Euro für die geplante Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses.
Die Zusage des Landesinnenministeriums in Kiel über Fördermittel für die geplante Sanierung des denkmalgeschützten Ahrensburger Rathauses lässt weiter auf sich warten. Der entsprechende Förderantrag werde derzeit noch geprüft, antwortete das Ministerium auf Abendblatt-Nachfrage.
Demnach gebe es derzeit keine kritischen Punkte, die den Bescheid verzögern. Allerdings sei die Prüfung des Antrags sehr umfangreich. „Es kann voraussichtlich von einer Förderung ausgegangen werden“, heißt es aus der Pressestelle des Ministeriums dazu. „Allerdings kann wegen der umfangreichen Prüfung der einzelnen Punkte noch keine Angabe zur Gesamthöhe der Fördermaßnahme gemacht werden.“
Ahrensburg hat 6,6 Millionen Euro an Fördergeld beantragt
Das Innenministerium in Kiel entscheidet über die finanzielle Förderung aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ von Bund und Land, in das Ahrensburg 2014 aufgenommen wurde. Grundsätzlich wurde der Schlossstadt bereits eine Förderung von 45 Millionen Euro für die Innenstadt in Aussicht gestellt. Davon tragen Bund und Land zwei Drittel, Ahrensburg 15 Millionen Euro. Eine verbindliche Zusage zu der Fördersumme für die Rathaus-Sanierung gab es jedoch bislang nicht.
Ahrensburgs Bauverwaltung rechnet mit Sanierungskosten für das Rathaus in Höhe von 9,9 Millionen Euro und hat dafür 6,6 Millionen Euro an Fördergeld beantragt. Unter anderem soll das Rathaus für 2,6 Millionen Euro eine Brandschutzsanierung bekommen und für rund 515.000 Euro neu gedämmt werden. Rund 650.000 Euro sind für die Aufarbeitung der Holzfenster eingeplant. Aus Ahrensburgs Politik gibt es allerdings Befürchtungen, dass die Kosten für die Sanierung höher ausfallen und weniger Fördermittel bewilligt werden.
Auch die Zweckmäßigkeit des Vorhabens wird untersucht
Eine erste positive Nachricht aus Kiel hat Ahrensburg immerhin schon erhalten. So ist die Rathaus-Sanierung als Projekt in den Maßnahmenplan 2017 des Städtebauförderprogramms aufgenommen worden. Diese Aufnahme in den jährlichen Maßnahmenplan ist eine Vorstufe für den Förderbescheid.
Nach Angaben des Innenministeriums werden die Antragsunterlagen aus Ahrensburg von der zuständigen baufachlichen Prüfstelle kontrolliert. Deren Prüfung richte sich nach der Landeshaushaltsordnung von Schleswig-Holstein. „Dabei werden unter anderem die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Planung und die Angemessenheit der Kosten geprüft“, sagt Tim Radtke, stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums. Wann die Stadt Ahrensburg einen Bescheid auf ihren Fördergeld-Antrag erhält, könne wegen der umfangreichen Prüfung derzeit noch nicht gesagt werden.