Bad Oldesloe. Auch für Kleinbetriebe gelten strengere Vorschriften. Geflügelbauern und Züchter wollen ihre Bestände verkleinern.

Es sind detaillierte Anweisungen, die am Donnerstag vom schleswig-holsteinischen Umweltministerium im Internet veröffentlicht wurden. Es geht um Schutzanzüge, um Desinfektionsanlagen, um Waschmöglichkeiten. Auch Kleinbetriebe mit weniger als 1000 Tieren müssen sich jetzt wegen der im Land umgreifenden Geflügelpest an diese Regeln halten. Verstöße können mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Das hat Konsequenzen.

Geflügelzüchter Rolf Schippmann aus Elmenhorst beispielsweise darf nur noch in einem Schutzanzug zu seinen 20 Sussex-Hühnern. „Und vorher muss ich mir noch die Schuhe desinfizieren“, sagt er. Dazu steht eine Schüssel mit Desinfektionsmittel vor seinem Stall. „Auch die Nachbarkinder muss ich vertrösten, die sind so gern zum Eiersuchen gekommen.“ Schutzkleidung und Desinfektionsmittel hatte der gelernte Handwerker ohnehin vorrätig. „Die Anzüge brauchen wir zum Beispiel bei der Asbestsanierung“, seine Ställe unterzieht der 75-Jährige in jedem Winter einer Grundreinigung. Wegen der Stallpflicht fehle ihm nun aber der Platz, seine Tiere dafür umzuquartieren. „Darum schlachte ich demnächst eine meiner drei Zuchtlinien.“

Stallhaltung nicht ideal für Tiere

Ähnlich denkt auch Martina Sträßer von Gut Wulfsdorf in Ahrensburg. „Wir sind mit dem Schlachter auf unserem Hof im Gespräch, einen Teil unserer Gänse vorzeitig zu schlachten.“ Laut Sträßer haben sich die 500 Tiere zwar erstaunlich gut an sie Stallhaltung gewöhnt, ideal sei die Unterbringung trotzdem nicht. „Martinsgänse werden hier in der Gegend kaum gekauft.“ Darum sei die Abstimmung mit der Schlachterei so wichtig, die dann einen Teil der Gänse gefroren und mit weniger Gewicht verkaufen müsste. Problematisch würde es jedoch erst, wenn in der Nähe ein Sperrgebiet eingerichtet werden müsste. „Dann dürfen wir unsere Tiere noch nicht einmal mehr zur Schlachterei fahren“, so Sträßer.

„Die Nachfrage nach meinen Brathähnchen ist ungebrochen“, sagt Roland Kolle von Hanse-Hähnchen auf dem Großhansdorfer Wochenmarkt
„Die Nachfrage nach meinen Brathähnchen ist ungebrochen“, sagt Roland Kolle von Hanse-Hähnchen auf dem Großhansdorfer Wochenmarkt © HA | Marc R. Hofmann

Für Roland Kolle, der seine Brathähnchen auf dem Großhansdorfer Wochenmarkt verkauft, hat sich hingegen nicht viel verändert. „Die Leute sind gut informiert und lassen sich nicht verrückt machen.“ Auch Kundin Annette Schwanitz hat keine Angst vor einer Ansteckung. „Ich bin auf dem Land aufgewachsen, Tierseuchen gibt es da immer wieder.“

Eingeschränkte Besuche sollen Weitertragen der Krankheit verhindern

Rolf Schippmann und seine Vereinsfreunde vom Rassegeflügelzuchtverein Bad Oldesloe und Umgebung nehmen die Vogelgrippe hingegen sehr ernst, haben schon Besuche untereinander eingeschränkt. Wie in den Verhaltensregeln des Kieler Umweltministeriums gefordert, wollen sie so ein Weitertragen von Erregern verhindern. „Wenn ein Bestand gekeult werden muss, dauert es Jahre, bis wir wieder eine gute Zuchtlinie haben.“ Da sei die finanzielle Entschädigung durch den Tierseuchenfonds des Landes nur ein schwacher Trost, so der Züchter.

Amtstierarzt Dr. Karlheinz Reisewitz zeigt sich hingegen hocherfreut über die Disziplin der Geflügelhalter: „Die Stallpflicht ist gut angenommen worden.“ Er hofft, dass dies auch für die verschärften Regeln gelten wird. Zwei der acht Außendienstmitarbeiter kümmerten sich im Moment speziell um die Vogelgrippe. „Wir erhalten viele Hinweise aus der Bevölkerung“, so der Veterinär. „Wir fahren hin und beraten die Halter“. Diese seien einsichtig, es hätten noch keine Bußgeldverfahren eingeleitet werden müssen. Durch die Berichterstattung informiert, plage einige Hobbyhalter das schlechte Gewissen. Sie riefen nun an, um ihrer Meldepflicht nachzukommen. „Wer das jetzt nachholt, muss keine Strafe befürchten“, sagt der Tierarzt. Halter, die ihren Tieren keinen artgerechten Stall bieten können, sollten über eine rechtzeitige Schlachtung nachdenken. „Es ist schließlich Nutzgeflügel.“ Das gelte auch, wenn Sperrgebiete im Kreis eingerichtet werden müssten. „Nachweislich gesunde Tiere erhalten für den Transport zum Schlachter eine Ausnahmegenehmigung“, so Reisewitz.