Bad Oldesloe. Der Kreis erklärt die Gemeinden Travenbrück und Rehhorst zu Beobachtungsgebieten, weil sie sich im Zehn-Kilometer-Radius befinden.

Der Fund eines toten Vogels am vergangenen Sonnabend in Klein Rönnau im Kreis Segeberg, der mit dem hochansteckenden Erreger H5N8 infiziert war, hat auch Auswirkungen auf Stormarn. Die Kreisverwaltung in Bad Oldesloe erklärte die Gemeinden Travenbrück und Rehhorst zum Beobachtungsgebiet, weil sie sich im Zehn-Kilometer-Radius befinden.

Halter von Hunden und Katzen müssen ihre Tiere demnach anleinen. Auch die Stallpflicht für Geflügel als Schutz vor Ansteckung mit der Vogelgrippe gilt weiterhin. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, muss es der Kreisverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Zudem dürfen Vogelhalter ihre Tiere bis einschließlich 27. November nicht aus dem Beobachtungsgebiet herausbringen und bis zum 12. Dezember nicht freilassen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verschleppung von Tierseuchen ist strafbar.

Erreger ist eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel

Der Erreger ist für Menschen ungefährlich, aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel. Erstmals war die H5N8-Variante der aktuellen Epidemie in Deutschland am 8. November bei verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden.

Inzwischen sind im Land die Kreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön. Segeberg, Herzogtum-Lauenburg und die Stadt Lübeck betroffen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen wurde der Erreger nachgewiesen.