Glinde. Wie viel zahlte der Investor Semmelhaack für ein Grundstück im Zentrum? Die Verwaltung verweigerte Auskunft. Bürger ziehen vor Gericht.
Der Streit zwischen der Stadt Glinde und der Bürgerinitative Altes Gleisdreieck geht in die nächste Runde. Nun klagt die Initiative, weil die Verwaltung eine Akteneinsicht zur Grundstücksbewertung verwehrt.
Was geschah bisher? Auf dem Areal Altes Gleisdreieck im Zentrum von Glinde plant Investor Semmelhaack den Bau von 89 Wohnungen, davon 62 öffentlich gefördert, zusätzlich 30 Reihenhäuser. Zunächst waren 90 Sozialwohnungen vorgesehen. Die Initiative führte 2015 Beschwerde bei der Kommunalaufsicht. Begründung: Ein zu niedriger Verkaufspreis für das Grundstück. Letztlich musste der Investor nachzahlen. Damit das Projekt für ihn dennoch wirtschaftlich bleibt und er nicht abspringt, wurde das Konzept geändert.
Verwaltung sagt: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Nun besteht die Initiative darauf, den neuen Grundstückspreis zu erfahren. Initiativen-Sprecher Michael Riedinger sagt: „Ich habe auf der jüngsten Sitzung der Stadtvertreter Einsicht in das Gutachten oder das Nennen des Grundstückspreis gefordert, doch der Bürgermeister hat die Auskunft verweigert.“ Der Verwaltungschef sagte auf der Sitzung: „Ich kann Ihnen diese Informationen nicht geben, weil ich damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unseres Vertragspartners verraten würde.“
Nun hat die Bürgerinitiative Klage beim Verwaltungsgericht in Schleswig eingereicht. Riedinger: „Wir haben einfach ein großes Misstrauen und verstehen nicht, warum der Bürgermeister nicht mit offenen Karten spielt.“
Prozess kann ein Jahr oder länger dauern
Kerstin Gröhn von der Kanzlei Klemm & Partner aus Hamburg-Bergedorf vertritt die Bürgerinitiative. Die Rechtsanwältin sagte dem Abendblatt: „Die Klage wurde zugestellt, nun muss die Behörde ran.“ In der Klageschrift stehe unter anderem, dass das Wertgutachten, das vom Gutachterausschuss in Bad Oldesloe erstellt worden war, sowie sämtliche Rechts- und Wertgutachten zum Grundstücksverkauf am Gleisdreieck herausgegeben werden sollen. Gröhn rechne damit, dass eine Antwort seitens der Stadt erst in etwa zwei Wochen eintreffen werde. Dann wird die Rechtsanwältin als nächstes eine Klagebegründung schreiben. „Solch ein Prozess kann auch mal ein Jahr oder länger dauern“, so die Juristin.
Vor Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht hat Michael Riedinger beim Landeszentrum für Datenschutz um Rat gefragt. Barbara Körffler, stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein, sagt: „Ja, die Bürgerinitiative hat mit uns Kontakt aufgenommen.“ Allerdings könne das Landeszentrum letztlich nur ein Streitschlichter sein und zwischen zwei Parteien vermitteln. „Momentan ist die Vermittlung aber komplett gescheitert, weil beide Seiten zu weit voneinander entfernt sind“, so Körffler. Zweimal sei ein Widerspruchsbescheid der Stadt Glinde eingegangen, jetzt steht eine gerichtliche Prüfung an. „Wir haben keine Befugnis, ein Urteil zu treffen.“ Ob die Klageschrift schon bei der Stadt Glinde eingegangen ist, darüber gab es am Montag keine offizielle Auskunft. Bürgermeister Reinhard Zug war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Der Bebauungsplan Nr. 42 liegt von Mittwoch, 26. Oktober, bis 28. November im Rathaus aus. Für den Fortgang des Planverfahrens hat die Klage laut Verwaltung keine Bedeutung.