Ahrensburg. Der 23 Jahre alter Ahrensburger soll ein sexuelles Verhältnis zu einer Schülerin gehabt haben. Dafür steht er jetzt vor Gericht.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Ein Tanzlehrer aus Ahrensburg soll mit seinen minderjährigen Schülerinnen sexuellen Kontakt gehabt haben. Dafür muss sich der 23 Jahre alte Stefan B. (Name geändert) jetzt vor dem Jugendschöffengericht in Ahrensburg verantworten.

Der junge Mann mit der schmächtigen Figur und den kurzen dunkelblonden Haaren schweigt zu den Vorwürfen. Laut Anklage soll B. mindestens mit drei Mädchen im Alter zwischen 12 und 13 Jahren ein intimes Verhältnis gehabt haben. Mit einem soll es sogar mehrfach zum Beischlaf gekommen sein. Dafür habe B. entweder Nebenräume der Tanzschule genutzt oder die Mädchen in seine Wohnung in Ahrensburg eingeladen. Alle Mädchen, so die Anklage, hat er in zwei Tanzschulen in Ahrensburg und Hamburg-Rahlstedt kennengelernt, in denen er unterrichtete.

Nicht die ersten Vorwürfe in dieser Richtung

Aufgeflogen sei das sexuelle Verhältnis zu den Mädchen, weil eines damit herumgeprahlt habe. In einem anderen Fall fand die Mutter Nachrichten auf dem Smartphone ihrer Tochter, in denen der Tanzlehrer von den besten Küssen seines Lebens schrieb und die Schülerin auch aufforderte, die Nachrichten zu löschen. Eine der Mütter erstattete Anzeige gegen Stefan B.

Es ist nicht das erste Mal, dass solche Vorwürfe gegen den Ahrensburger laut wurden. Bereits 2013 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen B. Damals soll der Tanzlehrer ein intimes Verhältnis zu einer 13 Jahre alten Schülerin gepflegt haben. Es soll zu Küssen und Umarmungen gekommen sein. Gegenüber der Polizei räumte B. dies ein. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen ihn jedoch ein. Laut Anklagebehörde habe es kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung gegeben. Ferner habe das Opfer keine bleibenden Schäden erlitten. Und: Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass allein die damalige Verfahrenseröffnung schon Wirkung genug gehabt habe, Stefan B. zu zeigen, dass er rechtswidrig gehandelt hat.

Am Donnerstag wollte Richter Ulf Thiele wissen: „Welche Konsequenzen haben Sie für sich daraus gezogen?“ Noch bevor der Angeklagte in dem weißen Langarmshirt antworten kann, greift sein Anwalt ein: „Dazu macht mein Mandant keine Angaben.“

Angeklagter bittet Zeugin, für ihn vor Gericht auszusagen

Stattdessen hat Stefan B. eine Freundin gebeten, vor Gericht auszusagen. Obwohl die 18-Jährige nicht als Zeugin am Donnerstag geladen war, erschien sie vor Gericht. Der Richter hatte keine Bedenken und fragte die junge Frau aus: „Woher kennen Sie sich?“ Die Schülerin mit den langen braunen Haaren sagte: „Wir haben uns in der Tanzschule kennengelernt. Ich war seine Schülerin.“ Seitdem sind beide befreundet. „Wie sieht diese Freundschaft aus“, möchte der Richter wissen. „Wir treffen uns“, antwortet die Zeugin, die damit die nächste Frage des Richters regelrecht provoziert: „Trifft man sich zum gemeinschaftlichen Bücherlesen oder was machen Sie dann?“

Die 18-Jährige und Stefan B. gingen zusammen einkaufen oder spazieren, lautet die Antwort. Zum sexuellen Kontakt sei es nie gekommen. Auch habe B. laut Zeugin nie Andeutungen gemacht, sie beispielsweise küssen zu wollen.

„Deswegen kann ich mir auch einfach nicht vorstellen, dass er das gemacht hat“, sagt die Schülerin zu den Vorwürfen. Davon und von dem Prozess wisse sie vom Angeklagten selbst. „Er hat mich gebeten, hier heute als Zeugin auszusagen“, sagt sie auf Nachfrage des Richters. „Hat er auch etwas dazu gesagt, ob es stimmt, was ihm hier vorgeworfen wird?“, fragt Ulf Thiele die schlanke Frau mit den hochhackigen Schuhen. „Er sagte zu mir, dass das alles nicht stimmt. Und ich glaube ihm.“

Tanzlehrer soll laut Anwalt das Alter nicht gekannt haben

Beim ersten Verhandlungstag vor rund zwei Wochen vor dem Ahrensburger Jugendschöffengericht hatte der Angeklagte zwar keine Angaben gemacht. Laut seinem Anwalts soll er aber nicht gewusst haben, wie alt die Mädchen sind, die er unterrichtet hatte. Auf ihren Profilen im sozialen Netzwerk Facebook hätten sich die Mädchen älter gemacht, hieß es. Die Staatsanwältin glaubt dies nicht, wirft Stefan B. vor, dass ihm das Alter seiner Schülerinnen aus der Tanzschule bekannt gewesen sein müsse.

Klarheit soll jetzt die Leiterin der Rahlstedter Tanzschule bringen. Sie soll beim nächsten Verhandlungstag als Zeugin gehört werden. Stefan B., der eine Ausbildung als Tanzpädagoge gemacht hatte, ist dort nicht mehr als Tanzlehrer beschäftigt. Offiziell hieß es, er habe unentschuldigt gefehlt.

Der Prozess wird am Donnerstag, 14. April, vor dem Jugendschöffengericht in Ahrensburg fortgesetzt. Neben der Leiterin der Tanzschule sollen ein Opfer und dessen Mutter aussagen.