Stapelfeld. Gutachter halten die Entwicklung von gemeinsamen Flächen in Stapelfeld und Rahlstedt für möglich. Bedenken gegen Barsbütteler Pläne.
Es ist schon länger in der Diskussion und Gegenstand von Bemühungen der Stormarner Politik und Wirtschaft: ein länderübergreifendes Gewerbegebiet zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein, und das auch auf Stormarner Gebiet. Es wäre das erste länderübergreifende Gewerbegebiet Schleswig-Holsteins. In der Vergangenheit waren die Planungen dazu ins Stocken geraten. Doch nun ist das Pilotprojekt wieder ein Stück näher gerückt. Der Grund: Ein Gutachten hält ein solches Gebiet zwischen Stapelfeld in Stormarn und dem Hamburger Stadtteil Rahlstedt für möglich und geeignet.
„Gewerbegebiet über Landesgrenzen hinweg: Eine innovative Fragestellung.“
Das Gutachten wurde gemeinsam erstellt von Landschaftsarchitekten, Stadt- und Verkehrsplanern. Auftraggeber waren die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn (WAS), deren Aufgabe die Ansiedlung von Gewerbe im Kreis ist, die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt Wandsbek, in dessen Gebiet Rahlstedt liegt. Die Gutachter haben untersucht, wo in einem rund vier Quadratkilometer großen Gebiet im Grenzbereich von Hamburg und den Stormarner Gemeinden Stapelfeld und Barsbüttel Gewerbeflächen unter angemessener Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes entwickelt werden können. „Wir haben uns den untersuchten Raum ohne Landesgrenze vorgestellt, frei von politischen Ansichten und Vorgaben“, sagt Professor Carlo Wolfgang Becker, geschäftsführender Gesellschafter des Landschaftsplanungsbüros bgmr aus Berlin. Sein Büro hat das Gutachten federführend erstellt. „Gewerbegebiete über Landesgrenzen hinweg, das war schon eine innovative Fragestellung.“
Drei Kriterien maßgeblich für Landschaftsplaner
Maßgeblich für die Landschaftsplaner sind laut Becker vor allem drei Kriterien gewesen, die die künftigen Gewerbegebiete erfüllen müssen: die Landschaftsverträglichkeit, die städtebauliche Qualität und die verkehrliche Verträglichkeit. Demnach soll eine gewerbliche Entwicklung von negativen Einflüssen auf Umwelt, Landschaft und Klima „entkoppelt“ werden. Eine Bebauung soll möglichst raumsparend und komplex erfolgen. Zusätzlicher Verkehr durch neues Gewerbe soll Wohngebiete und Ortskerne möglichst wenig belasten.
Davon ausgehend sehen die Gutachter ein länderübergreifendes und interkommunales Gewerbegebiet an der Landesgrenze zwischen Rahlstedt und Stapelfeld im Anschluss an das dort bereits bestehende Gewerbegebiet Merkurpark als kurz- bis mittelfristige Option an. Neue Gewerbeflächen werden östlich und südlich an den Merkurpark angegliedert. Das Gebiet hätte eine Fläche von 39 Hektar. Auf Hamburger Gebiet wird eine Fläche von 27 Hektar in zwei Teilbereichen ausgewiesen, 21 Hektar südlich und sechs Hektar östlich des Merkurparks. In Stapelfeld wird angrenzend an die Hamburger Flächen eine gewerblich nutzbare Fläche von zwölf Hektar geschaffen. Um das Gebiet zu erschließen und zusätzlichen Verkehr von Stapelfeld abzuhalten, empfehlen die Gutachter, eine neue Straße entlang der Landesgrenze zwischen der Stapelfelder Straße, die nach Stapelfeld hineinführt, und der Alten Landstraße oder L 222, die zum Autobahnanschluss an die A 1 führt, zu bauen. Der Landschafts- und Naturschutz soll durch Ausgleichsflächen südlich und östlich des neuen länderübergreifenden Gewerbegebietes, die noch durch Biotope aufgewertet werden, gewahrt bleiben.
Demgegenüber beurteilen die Gutachter in ihrer Untersuchung über mögliche Gewerbegebiete ein Gebiet Stapelfeld Nord, an der Alten Landstraße und der A 1, nur als langfristige, aktuell nachrangige Potenzialfläche für großflächiges Gewerbe mit Logistikanteilen. Grund ist die ablehnende Haltung der Gemeinde Stapelfeld, die sich gegen eine ortsnahe Entwicklung von Gewerbegebieten ausgesprochen hat.
Ebenfalls nur als langfristige Option sehen die Gutachter ein Gewerbegebiet in Barsbüttel östlich der A 1 an der Kreisstraße 80. Sie halten diese Fläche aufgrund der günstigen Verkehrslage für geeignet, jedoch lehnen die Gemeinde Barsbüttel und das Land ein Gewerbegebiet dort ab. Die Gutachter empfehlen in Barsbüttel kurz- bis mittelfristig ein Gewerbegebiet im Nordosten, allerdings entgegen den Vorstellungen der Gemeinde nur als schmales Band von 15 Hektar Fläche mit eindeutigem Rand, um eine Zersiedlung zu verhindern und Abstand zum Stapelfelder Moor zu halten.
WAS ist zufrieden
Die Ergebnisse der Untersuchungen stoßen bei der WAS als Stormarner Auftraggeber auf Zustimmung. „Ich bin mit dem Gutachten voll zufrieden“, sagt Geschäftsführer Norbert Leinius. „Wir wollen die Empfehlungen voll umsetzen und das Gewerbegebiet Wandsbek/Stapelfeld realisieren.“ An der länderübergreifenden Fläche zwischen Hamburg-Rahlstedt und Stapelfeld gefällt ihm vor allem die Qualität des bestehenden Gewerbegebietes Merkurpark. Sie will Leinius auf die neu dazukommenden Flächen übertragen. „Mit Hamburg sind wir uns bereits einig, dass im Gewerbegebiet innovatives und Dienstleistungsgewerbe angesiedelt werden soll, kein Einzelhandel.“
Leinius will nun zügig Gespräche über die weitere Planung des länderübergreifenden Gewerbegebietes führen. Er hofft, im Mai den Entwurf eines Vertrages mit Hamburg vorstellen zu können und dass die Stapelfelder Gemeindevertretung im Mai dem Gebiet zustimmt. Dort hat er das Gutachten der Raumplaner bereits vorgestellt. „Ich gehe davon aus, dass die Gemeindevertreter zustimmen, wenn ihre Forderungen, etwa nach einer Entlastung vom Verkehr, erfüllt werden“, sagt Leinius. Der Bürgermeister von Stapelfeld, Jürgen Westphal, war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht erreichbar.