Bad Oldesloe/kiel. Die Landesplanung hat eine Karte mit möglichen Gebieten für Windenergieparks entwickelt. Eine Bürgerinitiative wehrt sich gegen Pläne.
Schleswig-Holstein will dreimal mehr Energie aus Windkraft gewinnen als bisher. Das ist das Ziel der Landesregierung, die jetzt erste Pläne vorgestellt hat, wo künftig weitere Windenergieparks entstehen könnten. In einer Karte sind Flächen eingezeichnet, die nach erster Prüfung geeignet sind. Unter anderem ist ein mehrere Hektar großes Gebiet zwischen Delingsdorf und Hammoor ausgewiesen, ebenso nördlich von Hammoor an der Autobahn 21. Auch im Süden des Kreises sind größere Fläche vorgesehen. Beispielsweise neben dem Naturschutzgebiet Hahnenkoppel und rund um Rausdorf.
Diesen Regionalplan für Windkraftanlagen muss das Land seit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Schleswig vom Januar 2015 neu erstellen. Denn das Gericht hatte damals die bisherigen Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergie der Landesplanungsbehörde für unwirksam erklärt. Folge: Bis zum 5. Juni 2017 dürfen in Schleswig-Holstein keine Windkrafträder gebaut werden.
Die Landesplanungsbehörde hat jetzt sogenannte Tabuzonen ermittelt
Für das Erstellen einer neuen Karte hat die Landesplanung weiche und harte Tabukriterien entwickelt. Ein hartes Kriterium ist zum Beispiel, dass Windkrafträder nicht in Naturschutzgebieten aufgestellt werden dürfen. Weiche Tabukriterien sind unter anderem, dass zu Einzelhäusern mindestens ein Abstand von 400 Metern und zu Wohnsiedlungen von 800 Metern eingehalten werden muss. Als weiches Kriterium gilt beispielsweise, dass in der Sichtachse auf die Lübecker Altstadt (Unesco-Welterbestätte) keine Windkrafträder stehen dürfen. Daraus ergaben sich jetzt Flächen, die außerhalb der Tabuzonen liegen. Die Landesregierung möchte Kommunen und Bürgern diese Pläne bei vier Informations- und Diskussionsveranstaltungen im Land vorstellen. Im nächsten Schritt werden die ermittelten Flächen für Windkraftanlagen weiter nach Abwägungskriterien bewertet. Mitte des Jahres soll der erste Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans stehen, die Vorrangsgebiete definiert sein.
Jedoch geht die Landesregierung davon aus, dass bisher ausgewiesene Eignungsgebiete auch als Vorrangsgebiete ausgewiesen werden. Dazu gehören auch Flächen westlich von Bargteheide wie am Glindfelder Weg, auf denen die Stadt schon im Jahr 2012 einen Bürgerwindpark geplant hatte. Dagegen formierte sich damals die Initiative „Gegenwind Bargteheide“. Dieser Protest und letztlich das Urteil des OVG machten die Pläne der Stadt letztlich zunichte. Die Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co. KG wurde aufgelöst. Doch nun formiert sich die Initiative neu. „Wir werden weiter kämpfen“, sagt Helga Dorer, Sprecherin von Gegenwind Bargteheide. Aus diesem Grund hat die Initiative auch zu einer Demonstration vor der Informationsveranstaltung der Landesplanungsbehörde in Bad Oldesloe am Freitag aufgerufen (siehe rechts). „Ferner werden wir mit unserer Erfahrung der vergangenen Jahre andere Initiativen im Kreis Stormarn unterstützen“, sagt Dorer, die mit Blick auf die Karte damit rechne, dass sich jetzt weitere Bürgerinitiativen in Stormarn gründen werden.
Bürgerinitiative plant Demonstration gegen die Pläne des Landes
Besonders erschreckend finde Dorer, dass neben dem Glindfelder Weg auch am Golfplatz Jersbek eine Fläche ausgewiesen ist. „Auch dagegen werden wir kämpfen“, sagt sie zum Abendblatt. Die Initiative fordert, dass der Abstand zu Einzelhäusern und Wohngebieten vergrößert wird. Bei Windkrafträder mit einer Höhe von 200 Metern müsse der Abstand mindestens zwei Kilometer betragen“, sagt Dorer und begründet das mit möglichen gesundheitlichen Schäden, die von Windenergieanlagen ausgingen.
Dieser Kampf dürfte jedoch jetzt für die Initiative viel schwieriger werden. Denn im Urteil des Oberverwaltungsgerichts heißt es, dass die Landesplanung Fehler bei der Ausweisung von Eignungsflächen gemacht habe, indem sie Ablehnungen von Gemeinden einfach in die Planung übernommen hatte. Damit rügte das OVG, dass der Gemeindewille oder das Ergebnis einer Bürgerbefragung kein Ausschlusskriterium für Eignungsflächen sei. Damals hatten neben drei Windkraftgegnern 48 Betreiber geklagt. Deswegen muss jetzt von der Landesplanungsbehörde ein neuer Regionalplan für Windenergie erstellt werden. Kommunen können zwar zu dem ersten Entwurf, der Mitte des Jahres stehen soll, eine Stellungnahme abgeben und Bedenken äußern. Letztlich entscheidet aber die Landesbehörde, ob diese Bedenken gerechtfertigt sind. Jürgen Engfer, Bauamtsleiter in Bargteheide: „Also auch, wenn eine Gemeinde gegen einen Windpark ist, muss sie dem Investor dennoch eine Baugenehmigung erteilen. Darauf hat er schließlich einen Anspruch.“
Ob Bargteheide kommendes Jahr, wenn der finale Regionalplan steht, einen weiteren Versuch unternimmt einen Bürgerwindpark am Glindfelder Weg zu bauen, lässt Engfer offen. Er sagt: „Wir könnten die Fläche auch an einen Investor verkaufen.“