Barsbüttel. Bürgerinitiative, die den Pharmagroßhändler Noweda im Ortsteil Willinghusen verhindern will, beschäftigt Oberverwaltungsgericht.
Heute Abend auf der Gemeindevertretersitzung wollen Barsbüttels Kommunalpolitiker den Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Tierversuchsanstalt im Ortsteil Willinghusen ändern, damit sich der Pharmagroßhändler Noweda dort ansiedeln kann. „Nach meinem jetzigen Kenntnisstand werden wir das beschließen“, sagt Rainer Eickenrodt, Fraktionsvorsitzender der Wählergemeinschaft Bürger für Barsbüttel (BfB). Es sei denn, das Oberverwaltungsgericht in Schleswig funkt kurzfristig dazwischen. Denn um den Gewerbeplan der Kommune im Süden Stormarns gibt es ein juristisches Tauziehen.
Eine Bürgerinitiative, die sich Interessengemeinschaft Willinghusen nennt und 50 Mitglieder zählt, beschäftigt die Gerichte. Sie will nicht, dass das Unternehmen in dem beschaulichen Ortsteil mit seinen rund 2200 Einwohnern eine Lagerhalle baut und von dort aus Apotheken im Großraum Hamburg mit Arzneimitteln beliefert. Die Protestler prangern ein erhöhtes Verkehrsaufkommen an, fürchten viel Lärm und mehr Emissionen.
Anwalt der Initiative legt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein
Um das Vorhaben zu verhindern, hatten sie ein Bürgerbegehren initiiert und knapp 1100 Unterschriften gesammelt. Die Kommunalaufsicht des Kreises erklärte dieses jedoch für nicht zulässig. Barsbüttel hatte ein sogenanntes verkürztes Verfahren gewählt, das keinen förmlichen Aufstellungsbeschluss beinhaltet. Laut Gemeindeordnung dürfe sich ein Bürgerbegehren aber nur gegen den Aufstellungsbeschluss eines B-Plans richten. So begründete die Behörde in Bad Oldesloe ihr Urteil.
Die Initiative hat eine andere Rechtsauffassung. Für sie ist schon die Entscheidung der Gemeinde, eine Bauleitplanung vorzunehmen, einem Aufstellungsbeschluss gleichzusetzen. Ihr Anwalt Andreas Dimke beruft sich auf ein Gutachten des Verwaltungsrechtlers Professor Christoph Brüning, Richter am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht. Er reichte beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein mit dem Ziel, den Politikern zu verbieten, den Bebauungsplan zu ändern. Das wurde abgelehnt.
Gestern legte Dimke nach, ließ der nächsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht, eine Beschwerde zukommen. In der Hoffnung, dass auf diesem Weg noch heute jene Anordnung erlassen wird. Barsbüttels stellvertretender Bürgermeister Wolfgang Böckmann (CDU) hat kein Verständnis für die Interessengemeinschaft. Er sagt: „Die Willinghusener wollen einen Bürgertreff, zudem muss der Sportplatz saniert werden. Das kostet Geld. Wir brauchen also Gewerbesteuereinnahmen.“ Auf das Gelände will neben Noweda auch das Thünen-Institut für Holzforschung ziehen.
Der B-Plan muss geändert werden, weil der bisherige ausschließlich die Nutzung als Tierversuchsanstalt vorsieht. Den Betrieb stellte die Firma Takeda vor drei Jahren ein. Sollten die Politiker auf ihrer Sitzung den Weg für das neue Gewerbe ebnen, wird sich auch damit ein Gericht befassen. Dimke: „Dann werden wir ein Normenkontrollverfahren gegen den Satzungsbeschluss betreiben.“
Sitzung der Barsbütteler Gemeindevertretung, Donnerstag, 25. Februar, 19 Uhr, Aula der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule, Soltausredder 28.