Bad Oldesloe.
Ein Richter am Amtsgericht in Ahrensburg hat gegen einen 17 Jahre alten Jugendlichen Haftbefehl wegen versuchter Vergewaltigung erlassen. Als Grund für die Untersuchungshaft nannte das Gericht Fluchtgefahr. Der junge Mann, der vor rund drei Jahren allein aus Eritrea nach Deutschland kam, lebt in einem Jugendheim in Bad Oldesloe, wo er laut Staatsanwaltschaft schon öfter „abgängig war“.
Wie berichtet, hatte der junge Mann am Dienstagabend in Bad Oldesloe eine 18-Jährige sexuell bedrängt. Polizisten, die zufällig gegen 22.45 Uhr auf Fußstreife an der Königstraße waren, hörten ein Wimmern aus dem Parkhaus. Als sie dem Geräusch folgten, entdeckten sie den Jugendlichen im Treppenhaus. Er hatte sein Opfer von hinten fest umklammert und versuchte, es zu vergewaltigen. Sofort griffen die Polizisten ein und rissen den Täter von der jungen Frau weg, die bei der Tat Bisswunden im Gesicht und Hals erlitten hat. Sie musste zur Behandlung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden.
Opfer und Täter kannten sich und haben den Abend zusammen verbracht
Bei seiner Festnahme leistete der Sexualstraftäter erheblichen Widerstand und war sehr aggressiv. Laut Polizei trat er um sich und versuchte sich loszureißen, um zu flüchten. Mit Hilfe weiterer Polizisten gelang es den Beamten, den Jugendlichen in den Streifenwagen zu setzen. Als ein Polizist den jungen Mann anschnallen wollte, verpasste der Kriminelle ihm einen Kopfnuss. Der Beamte wurde dabei leicht verletzt und musste ebenfalls mit einem Krankenwagen zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.
Erste Ermittlungen der Polizei ergaben, dass sich Täter und Opfer kannten. Laut Oberstaatsanwalt Ralf Peter Anders, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Lübeck, haben beide vor der Tat den Abend zusammen verbracht. Opfer und Täter waren demnach mit weiteren Bekannten auf einer Feier. Ungewiss ist jedoch, ob sich beide auch schon vorher kannten.
Im Krankenhaus muss geklärt werden, ob das Opfer bei der Tat infiziert wurde
Ob Drogen oder Alkohol bei der Sexualstraftat eine Rolle gespielt haben, konnte der Oberstaatsanwalt noch nicht sagen. „Dazu dauern die Ermittlungen noch an“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ferner wird jetzt im Krankenhaus untersucht, ob sich die 18-Jährige bei dem sexuellen Übergriff bei dem Täter mit dem Hepatitis-B-Virus infiziert hat.
Laut Staatsanwaltschaft ist von Flüchtlingen im Bereich der Sexualstraftaten kein erhöhtes Aufkommen zu erkennen. Zwar registriert die Behörde mehr Straftaten, dies liege aber daran, dass es mehr Flüchtlinge gebe. Ein erhöhtes Aufkommen bei Straftaten von Flüchtlingen ist bei Wohnungseinbrüchen zu beobachten.