Ahrensburg. Gericht in Ahrensburg verurteilt 19-Jährigen, der insgesamt knapp 1600 Euro bei zwei Überfällen im März 2015 erbeutet hatte.
Gleich zweimal innerhalb von nur eineinhalb Wochen hat Lennart T. (Name geändert) die Star-Tankstelle in Ahrensburg überfallen und knapp 1600 Euro erbeutet. Für diese schweren Raubstrafteten sowie Urkundenfälschungen und Diebstahl hat das Jugendschöffengericht in Ahrensburg den 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Das Geständnis kam bereits zu Beginn der Verhandlung
Offensichtlich emotionslos nahm T., der inzwischen von Ahrensburg nach Hamburg zu seiner Großmutter gezogen ist, das Urteil auf. Der junge schmächtige Mann hatte bereits zu Beginn der Verhandlung am Dienstag die Taten gestanden. „Ich hatte zu diesem Zeitpunkt ziemlich viele Schulden und wusste nicht, wie ich das in den Griff bekommen soll“, sagt Lennart T., der sichtlich verunsichert auf der Anklagebank sitzt. „Dann kam ich auf diese doofe Idee“, fügt der junge Mann in dem weißen Hemd hinzu.
Detailliert erzählt er dem Gericht, wie er am 8. März dieses Jahres die Tankstelle an der Straße Reeshoop überfallen hat. „Ich habe mein Fahrrad in einer Seitenstraße abgestellt und mir kurz bevor ich reinging die Sturmmaske übergezogen“, erklärt der Täter. Im Verkaufsraum zieht er eine Schreckschusswaffe aus seiner Brusttasche und richtet sie auf den Kopf und die Brust des 56 Jahre alten Verkäufers. „,Geld her oder ich knall dich ab!’, hat der Räuber dann gesagt“, erinnert sich das Opfer, das am Dienstag vor Gericht aussagt. „Der Täter wirkte unsicher und aggressiv“, sagt der Tankstellenmitarbeiter, der die Nachtschichten macht. Die Tat nimmt den älteren Mann mit den schulterlangen grauen Haaren und dem langen Bart mit. „Ich litt vier bis fünf Wochen an Schlafstörungen“, sagt das Opfer.
Erneuter Überfall, erneute Flucht
Doch es kam noch schlimmer. Am 19. März steht wieder der maskierte Mann mit dem Revolver im Verkaufsraum der Tankstelle und bedroht den Kassierer. Wie bei der ersten Tat legt das Opfer die Kasseneinlage auf den Tresen, sodass sich der Räuber bedienen kann. Und erneut entkommt der Täter.
„Ich wollte das Geld zum Abbezahlen meiner Schulden nutzen“, sagt T. Richter Ulf Thiele: „Haben Sie das denn auch gemacht?“ T.: „Nein ich habe mich in ein Mädchen verliebt und das Geld für sie ausgegeben. Ich dachte, es sei die große Liebe. Sie hat es aber nur auf das Geld abgesehen.“
Als der Kassierer den Gerichtssaal verlassen möchte, bittet ihn der Verteidiger von T., noch zu warten. Sein Mandant habe ihm noch etwas zu sagen. Doch der 56-Jährige erwidert: „Ich würde lieber darauf verzichten. Er hatte acht Monate Zeit – in welcher Form auch immer.“ Lennart T. läuft knallrot an und bekommt kein Wort heraus.
Zusätzliche Verurteilung wegen Diebstahls und Urkundenfälschung
„Warum kaufen Sie sich ein Auto, ohne einen Führerschein zu besitzen?“, sagt Ulf Thiele, Richter Birgit Jaklitsch
Neben diesen Raubüberfällen, die dank eines Zeugenhinweises einen Monat später aufgeklärt werden konnten, wurde T. auch wegen Diebstahls und Urkundenfälschung verurteilt. Im April hatte er sich einen alten VW Polo gekauft. „Warum kaufen Sie sich ein Auto, ohne einen Führerschein zu besitzen“, will der Richter von T. wissen. „Ich habe es günstig von einem Freund bekommen“, antwortet er. Damit er mit seinem Polo auch fahren kann, schraubt er zweimal auf Parkplätzen Nummernschilder anderer Autos ab und bringt sie an seinem VW an.
Auch ein Freund von T. fährt mit dem Auto und muss sich dafür ebenfalls am Dienstag vor Gericht verantworten. Ihm wird zudem Ladendiebstahl und das Abhören des Feuerwehrfunks zur Last gelegt. „Mein Hobby ist, Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht zu filmen“, gibt der 20-Jährige aus Ahrensburg als Begründung an. Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt. Jedoch muss er 30 Arbeitsstunden für eine gemeinnützigen Organisation leisten.
Lennart T. will jetzt sein Leben in den Griff bekommen und seine Ausbildung zum Glaser fortsetzen. Wegen der Raubüberfälle war er einen Monat vor Beendigung der Lehre entlassen worden. Weil das Gericht eine deutliche Verbesserung seit den Taten in T.s Leben sieht, hat es die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Ulf Thiele: „Es liegt jetzt an Ihnen, diesen Weg weiter behutsam zu gehen.“