Ahrensburg. Oldesloer Intensivtäter bekommt 3,5 Jahre Haftstrafe für Casino-Überfall. Staatsanwaltschaft will gegen Komplzen ermitteln.
Raubüberfälle, Körperverletzungen, räuberische Erpressungen, Diebstahl und Tierquälerei – das Vorstrafenregister von Remi T. (Name geändert) ist lang. Am Dienstag verurteilte ein Jugendrichter in Ahrensburg den 19 Jahre alten Intensivtäter aus Bad Oldesloe erneut wegen eines versuchten Raubüberfalls auf ein Casino in der Kreisstadt. Er muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Dem Jugendrichter bereits einschlägig als Intensivtäter bekannt
Remi T. hat gestanden, am 29. Dezember 2014 die Spielhallenaufsicht mit einer ungeladenen Schreckschusspistole bedroht zu haben. Als das Opfer seiner Geldforderung nicht nachkam, schlug er mit der Waffe so stark auf den Kopf der Frau, dass diese ihr Bewusstsein verlor. Ohne Beute flüchtete T. und wurde kurz darauf von der Polizei gestellt. „Zwei Tage zuvor habe ich 7500 Euro in einem Casino verspielt und brauchte dringend Geld für Silvester“, gibt der junge Mann palästinensischer Herkunft als Tatmotiv an. Am Tatabend traf er sich mit seiner Clique. Alle Mitglieder sind dem Jugendrichter bereits einschlägig wegen Raubstraftaten als Intensivtäter bekannt.
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Falschaussage gegen Komplizen
Für den Überfall im Dezember besorgte ein Freund aus der Clique T. eine Schreckschusswaffe und fuhr ihn zum Tatort. Der Freund musste vor Gericht aussagen und konnte sich angeblich an nichts mehr erinnern. Das verwunderte den Richter. Zumal der Komplize zwei Tage vor dem Prozess mit seiner Clique in das Casino gegangen war – offenbar um das Opfer, das auch am Dienstag vor Gericht aussagte, einzuschüchtern. „Er kam zum Tresen, grinste mich an und fragte, ob ich den Überfall gut überstanden habe“, sagt die 60-Jährige, die seitdem erneut in Angst lebt. „Das habe ich nie gesagt“, sagt der 20 Jahre alte Freund des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft will nun wegen Falschaussage ermitteln. Für seine Tatbeteiligung wurde der Freund bereits verurteilt und muss Auflagen erfüllen.
Bei T. sind solche erzieherischen Maßnahmen bisher ohne Erfolg geblieben. Er ist seit seinem 14. Lebensjahr immer wieder straffällig geworden. Auch der gestrige Richterspruch wird nicht die letzte Verurteilung gewesen sein. In der JVA Schleswig, wo er seit Anfang des Jahres sitzt, hat er Mithäftlinge bedroht und ausgeraubt.