Ahrensburg. In Stormarn wird es bunt, doch das schöne Herbstlaub macht auch Arbeit. Und kann im Ernstfall rechtliche Konsequenzen verursachen.

Wohin bloß mit den ganzen bunten Herbstblättern? Das hat sich nun auch wieder die Ahrensburgerin Edith Griesenberg gefragt. „Die Stadt sammelt hier nicht“, sagt sie. Also muss die 76-Jährige selber ran. Ausgerüstet mit zweierlei Rechen, einer Schubkarre und einem Karton sammelt sie Laub vor dem Grundstück ihrer Tochter – die ist Ärztin und habe wenig Zeit, sagt Griesenberg. Glück gehabt, dass Mutter aushilft.

Denn Straßenreinigung ist auch Bürgerpflicht – bei Wind, bei Regen und besonders auch wieder im Winter, wenn Schnee liegt. Welchen Umfang die bürgerliche Mithilfe an der Stadtreinigung hat, wird jeweils über die Straßenreinigungssatzung der Kommunen festgelegt. Meist heißt es darin, die Gehewege und Fahrbahnen seien nach Bedarf zu reinigen, mindestens jedoch alle zwei Wochen. Wie man den Kampf gegen die großen Mengen Laub aufnimmt, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Der Klassiker ist und bleibt natürlich der Rechen. Vorteil: Hält fit, hat fast jeder im Schuppen stehen, verursacht kaum Lärm. Geht dafür aber ganz schön auf den Rücken. Wer schwereres Gerät bevorzugt, greift zum Laubbläser oder Laubsauger. Solche Geräte können in Baumärkten oder im Fachhandel erworben oder ausgeliehen werden. Sie beschleunigen das Laubsammeln zwar deutlich, sind bei richtiger Handhabe auch besser für den Rücken, verursachen dafür aber mitunter erheblichen Lärm.

Laub wird in Erde, Strom oder Wärme umgewandelt

Ist das Laub erst einmal vom Gehweg oder der Straße, kann es entweder zum Kompostieren in den eigenen Garten, in die Biotonne oder gegen ein geringes Entgelt zu einem der Recyclinghöfe der Abfallwirtschaft Südholstein im Kreis gebracht werden. Pro angefangenen Hektoliter (100 Liter) sind dort 90 Cent zu zahlen. Ahrensburger können das Laub auch am Straßenrand vor ihrem Grundstück ablegen. Ein mit Laubsauger ausgerüsteter Unimog des städtischen Bauhofs fährt die Straßen im Herbst regelmäßig ab. Wichtig: Auf keinen Fall dürfen Äste oder andere Gegenstände mit dem Laub zusammen deponiert werden. Denn dadurch könnte der Laubsauger beschädigt werden. Das Laub landet dann, zusammen mit Blättern und anderem Bio-Müll aus Stormarns Recyclinghöfen, in Trittau. Im dortigen Abfallwirtschaftszentrum wird es weiterverarbeitet. Hier entsteht Komposterde, außerdem wird Strom und Wärme erzeugt.

Mit einem an einem Unimog montierten Sauger sammelt ein
Mit einem an einem Unimog montierten Sauger sammelt ein © Birgit Schücking

Edith Griesenberg ist inzwischen mit ihrer Arbeit fertig, die Straße ist frei, außerdem will sie noch das Mittagessen für ihren Mann zubereiten. Was passiert indes, wenn jemand der Straßenreinigungspflicht nicht nachkommt? „Wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung kommt“, sagt Dietmar Fleischmann vom städtischen Ordnungsamt in Bargteheide, gebe es zwei Möglichkeiten: ein Bußgeld zu erheben oder auch mit einem Zwangsgeld zu drohen.

Bei einem Unfall haften Anwohner

Bevor zu solchen Mitteln gegriffen wird, werde zunächst freundlich an die Bürgerpflicht erinnert. Diese hat nämlich neben einem ästhetischen auch einen ganz praktischen Nutzen. Denn nasses Laub ist rutschig. Das ist gefährlich und kann im Zweifelsfall richtig teuer werden: Bei einem Unfall haftet der jeweilige Anwohner. Die Straßenreinigungspflicht gilt übrigens nicht nur für Blätter, die von den eigenen Bäumen auf die Straße fallen. Auch wer in seinem Garten keinen Baum stehen hat, muss den Gehweg sauber halten. Große Straßen und Wanderwege säubern die Bauhöfe. Das sollte aber nicht als Einladung verstanden werden, das Laub auf die Straße zu kehren.