Das Engagement von Schule und Stiftung für die Bildung der Kinder und Jugendlichen ist lobenswert. Doch sie ist Aufgabe des Staates.

Eine Schule zeigt Engagement, holt sich eine ebenfalls sehr engagierte Stiftung ins Boot, um gemeinsam die Möglichkeiten für die Bildung der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Was kann daran schlecht sein? Das möglicherweise am Ende herauskommende Ergebnis, nämlich eine bessere Ausstattung der Bildungseinrichtung, ist ohne Frage zu begrüßen. Und auch das Engagement von Schule und Stiftung ist vorbildlich und könnte Modellcharakter haben.

Die Sache hat allerdings auch einen kleinen Haken. Hier wird durch private Initiative etwas finanziert, was eigentlich Sache des Staates ist. Zwar geht es beim Bargteheider Modell im Kern nicht um die Grundausstattung, sondern um ein Mehr. Und eine Entlastung der öffentlichen Kassen ist nicht per se schlecht. Sie birgt aber die Gefahr, dass der Staat sich schrittweise aus einer seiner ureigenen Aufgaben, nämlich der Finanzierung von Bildung aus Steuergeld, schrittweise zurückzieht – nach dem Motto: Was in Bargteheide geht, könnte doch auch an anderer Stelle und in weiteren Bereichen funktionieren. Und der Staat könnte seine Haushaltspläne entsprechend zusammenstreichen.

Zugegeben: Das ist im Moment eine nur theoretische Möglichkeit. Dennoch ist an diesem Punkt Vorsicht geboten und eine klare Regelung für mögliche Eventualitäten erforderlich. Denn wenn die private Finanzierung zusätzlicher Mittel irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr greift, darf am Ende nicht weniger übrig bleiben als vorher.