Aktuelles Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts bestätigt Sichtweise der Piraten. Gefahrengebiet ließe sich schwer rechtfertigen.

Ein aktuelles Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts hält die gesetzliche Grundlage für die Ausweisung von Gefahrengebieten in Hamburg für verfassungswidrig. Dazu sagt Arne Wulf, Sprecher der Piraten im Kreis Stormarn: „Dieses Urteil bestätigt viele Experten und Bürgerrechtler in ihrer Sichtweise.“ Angesichts dieses Urteils ließen sich die wiederholt in Stormarn eingerichteten Gefahrengebiete nur noch schwer rechtfertigen.

Hintergrund des Verfahrens in der Hansestadt ist die Ausweisung eines Gefahrengebiets im Schanzenviertel im April 2011. Die Klägerin erhielt nach Kontrolle ihres Rucksacks ein Aufenthaltsverbot und wurde bis in die frühen Morgenstunden in Gewahrsam genommen. Das Gericht stellte nun fest, dass das Aufenthaltsverbot und die Ingewahrsamnahme der Klägerin rechtswidrig gewesen seien. Piraten-Sprecher Arne Wulf: „Wir fordern die Landesregierung und die zuständigen Polizeidirektionen auf, sich künftig an geltendes Recht zu halten.“ (ena)