Laut Glindes Bürgermeister Rainhard Zug ist kein Fördergeld zu erwarten. Die Lärmschutzwand soll voraussichtlich eine Million Euro kosten.

Glinde. Die Glinder Politik arbeitet weiter an einer Lösung des Lärmschutzproblems an der Kreisstraße 80. Zusammen mit der Bürgerinitiative (BI) „Lärmschutz K 80“ diskutierte der Bauausschuss über das weitere Vorgehen. Weil die Anwohner aufgrund eines ungültigen B-Plans keinen Anspruch auf den Bau einer Lärmschutzwand haben, könnte die Stadt die Kosten im Fall eines Baus zu 90 Prozent auf sie umlegen.

„Auf die 31 Anwohner würden wohl kräftige fünfstellige Beträge zukommen“, sagt Wolfgang Pohlmann (SPD), Mitglied des Bauausschusses. Genaue Kosten seien zwar noch nicht ermittelt. Pohlmann schätzt allerdings, dass man mit einer Million Euro nicht auskommen werde. Allein bei diesem Betrag müsste jeder Anwohner also schon mit knapp 30.000 Euro Eigenanteil rechnen.

Dagmar Coordts, BI-Sprecherin, gibt die Hoffnung indes nicht auf. „Das ist nicht das letzte Wort. Die Verwaltung prüft ja jetzt, ob noch Zuschüsse für den Bau herauszuholen sind.“ Glindes Bürgermeister Rainhard Zug hat allerdings im Ausschuss deutlich gemacht, dass Fördergeld für die Lärmschutzwand nicht zu erwarten sei. „Die Stadt könnte sich auch mehr als nur zu zehn Prozent beteiligen. Wir warten erst einmal die Prüfung der Kosten ab und sehen dann weiter“, sagt Coordts.

Grundsätzlich könnte die Stadt tatsächlich mehr zahlen. „Aber damit würden wir uns angreifbar machen. Dann könnten nämlich auch andere Bürger Ansprüche erheben und die Stadt im schlimmsten Fall verklagen“, meint Wolfgang Pohlmann. Die Kommunalpolitiker haben nun beschlossen, 33.500 Euro für die Kostenkalkulation im Nachtragshaushalt bereitzustellen. Im April soll das Ergebnis vorliegen.

Die Bürgerinitiative kämpft seit Jahren für mehr Lärmschutz. Lange Zeit war unklar, wer den Bau eines neuen Zaunes zahlen muss. Eigentümer der maroden Lärmschutzwand ist Glinde, finanziert wurde sie vom Kreis und der Stadt. Klarheit brachte ein Gutachten, dass die Ungültigkeit des Bebauungsplans feststellte.