Stapelfelder Bürgerinitiative reagiert auf Standort-Entscheidung mit einem Einspruch an das Amt Siek. Darin fordert sie den sofortigen Stopp der Bebauung am Sportplatz am Von-Eichendorff-Weg.
Stapelfeld. Als mögliches Grundstück für den Neubau der Grundschule Stapelfeld hat sich der Schulverband auf die Straße Groot Redder geeinigt. Der Standort hinter dem Ortseingang aus Richtung Gewerbegebiet liegt außerdem an der Ecke Am Drehbarg und somit in der Nähe des Sportplatzes, um den der neueste Streit zwischen Gemeinde und einigen Bürgern seit Kurzem entbrannt ist (wir berichteten).
Der Sportplatz Am Drehbarg, der im kommenden Jahr saniert und erweitert werden soll, ist zum Zankapfel geworden, weil er nicht nur für den Vereins- und Breitensport genutzt werden soll. Er soll auch als Ersatzsportplatz für den teilweise zur Wohnbebauung freigegebenen Sportplatz an der Grundschule am Von-Eichendorff-Weg dienen. Wie berichtet, wollten Bürger aus Stapelfeld, Brunsbek und Braak ursprünglich den Bau der Wohnungen verhindern, um den dortigen Sportplatz zu erhalten.
Klaus Fechner (SPD), Mitglied im Schulverband, betont, dass es sich nicht um den Neubau eines Sportplatzes handele. „Viele Bürger sind verwirrt, weil durch diese Formulierung der Eindruck entsteht, es würde ein weiterer Sportplatz gebaut. Es wird aber nur der bestehende Platz saniert. Und das halten die Menschen hier sehr wohl für sinnvoll.“
Dass die Fläche für die neue Schule an dem Sportplatz liegt, sei ein glücklicher Zufall, fügt Fechner an. Es sei das einzig infrage kommende Areal für den Schulneubau. Die Fläche gehört der Gemeinde und könnte ohne Weiteres an den Schulverband verkauft werden. „Die Verwaltung soll jetzt ein tragfähiges Konzept mit belastbaren Zahlen erstellen“, sagt Fechner, der auch zweiter stellvertretender Bürgermeister ist.
Gemeinde Stapelfeld kann noch Widerspruch gegen Bürgerbegehren einlegen
Die Bürgerinitiative hat nun auf die Pläne des Schulverbandes mit einem Einspruch reagiert. In dem Schreiben an das Amt Siek beantragen die Unterzeichner den sofortigen Baustopp am Von-Eichendorff-Weg. Die Begründung: „Die bisherige Argumentation im Abwägungsvorgang für die Bebauung des Sportplatzes an der Grundschule wird bereits nach einigen Wochen fallen gelassen und die Notwendigkeit eines Sportplatzes direkt neben einer Grundschule für erforderlich gehalten.“ Die Bürgerinitiative hatte seinerzeit mit der Notwendigkeit eines Sportplatzes an der Schule argumentiert und sieht jetzt einen Widerspruch im Handeln der Gemeinde.
Diesen Einspruch hält Klaus Fechner für nichtig. „Der Sportplatz steht nun einmal dort. Und wenn die neue Schule in dessen Nähe gebaut wird, dann nicht wegen des Sportplatzes.“
Ob der Sportplatz überhaupt saniert werden kann, steht immer noch in der Schwebe. Die Gemeinde Stapelfeld kann noch bis zum 9. November Widerspruch gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens einlegen. „Darüber werden wir in der nächsten Sitzung beraten“, sagt Fechner. Fiele der Bürgerentscheid negativ aus, könnte die geplante Sanierung gekippt werden.